Das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland hat mit dem heutigen Tag, Dienstag den 30.11.2021 die Grundrechte für beendet erklärt!

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Pressemitteilung Nr. 101/2021 vom 30. November 2021

Beschluss vom 19. November 2021
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Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in mehreren Hauptsacheverfahren Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich unter anderem gegen die durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG für einen Zeitraum von gut zwei Monaten eingefügten bußgeldbewehrten Ausgangsbeschränkungen sowie bußgeldbewehrten Kontaktbeschränkungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG zur Eindämmung der Corona-Pandemie richteten. Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen. Die Maßnahmen griffen allerdings in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte ein. Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahmen anhand der allgemein für sämtliche mit Grundrechtseingriffen verbundenen Gesetze geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Danach waren die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig. Soweit in diesem Verfahren weitere Maßnahmen des Gesetzes zur Eindämmung der Pandemie angegriffen wurden, wie etwa die Beschränkungen von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Ladengeschäften, Sport und Gaststätten, war die entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zulässig erhoben.

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Damit dürften weiteren einschneidenden und verfassungsverletzenden Maßnahmen, wie einem Sumpf-Zwang, der Weg geebnet worden sein.

Die moralischen Schranken, welche sich dieses Land in seiner Verfassung (Grundgesetz) gegeben hatte, werden damit ad absurdum geführt.

Lippenbekenntnisse, folgerichtig resultierend aus den Ereignissen der dunklen Vergangenheit, wie z. B.:

" ... Für das Übertreten humanistischer Grundsätze, für die Verletzung der Würde und der körperlichen Unversehrtheit gibt es zu keiner Zeit der Welt eine Rechtfertigung, auch wenn die Mehrheit ein solches Verhalten toleriert oder gar fordert. ... "

sind jetzt reine Makulatur!

Quelle:
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Die Würde des Menschen ist unantastbar und steht nicht umsonst an oberster Stelle dieses Grundgesetz, da die Würde des Menschen mit Eingriffen gegen andere Grundrechte bereits verletzt werden kann!

Um die Unmöglichkeit der Beseitigung der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte dieses Staates zu umgehen und die Bürger dieses Landes auszutricksen, wurde ein Notstand kreiert, welchen es nachweislich nicht gibt.

Dennoch hat sich dieses Bundesverfassungsgericht dazu hinreißen lassen, das Fundament dieser freiheitlich demokratischen Grundordnung, die Grundrechte zu schleifen.

Dies ist ein mehr als trauriger Tag in der deutschen Geschichte!