Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.
Dann können wir das Thema ja hier lassen und uns weiterhin auf Rittenhouse konzentrieren. Danke.
Stimmt, du hast tatsächlich recht. Meine Aussage über das amerikanische Recht war falsch, denn ich dachte, es wäre wie in Deutschland. Die deutsche Notwehrechtslage kenne ich dank zahlreicher persönlicher Gerichts- Verhandlungen ( meist als Zeuge ), 3 Kommentaren in meiner Bibliothek und zahlreichen BGH-Urteilen ( Hell-Angel-Urteil !!! ) aus dem ff. Ich habe aber jetzt den Unterschied nachgelesen, insbes. das amerikanische duty to retreat .Die Rechtslage in den USA ist tatsächlich völlig Anders als hier.
Im deutschen Notwehrrecht gilt bei einem Angriff unstreitig nicht die Pflicht zum Rückzug, sondern das Recht zur Gegenwehr. Recht muss dem Unrecht nicht weichen, Gewalt gegen Gewalt ist erlaubt , heisst, ich kann mich wehren, sogar mit eine Schusswaffe, auch wenn ich fliehen könnte. Im amerikanischen Recht dagegen gilt sogar bei einem bewafffneten Angriff tatsächlich Pflicht zum Rückzug, bevor ich mich mit tödlicher Gewalt wehren darf.
Ich hab das bisher nur von verteidigungs-unwilligen Pazifisten gehört. " nein, nein, man darf sich nicht wehren, mann muss auch die andere Backe hinhalten, aber mindestens fliehen ". Allerdings gilt ja neuerdings auch stand your ground law und war der Schütze in diesem Fall wohl nicht mehr fähig zu fliehen, denn er war ja gestolpert und lag am Boden.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich kann mich noch erinnern, wie Florida "Stand Your Ground" einführte, und die deutsche Presse vom Wilden Westen sprach, dies jedoch bereits Bestandteil des deutschen Rechts war.
Ich hatte noch vermutet, dass man ihn dadurch die Selbstverteidigung aberkennen könnte, dass er mit der Schusswaffe nach Kenosha gereist ist, also die Situation selbst herbeigeführt habe. Jedoch ist das Reisen mit einer Schusswaffe, auch einer Langwaffe die offen getragen wid, vollkommen legal, und in Bundesstaaten um die grossen Seen, wo es eine Jagd- und Waffenkultur gibt, nicht einmal sonderlich ungewöhnlich.
Auf die unmittelbare Situation bezogen ist die Notwehr recht eindeutig. Das Bild mit der Waffe mag einen europäischen Betrachter verstören, aber darum ging es bei diesem Prozess nicht.
Ich danke dir, denn ich habe tatsächlich was gelernt. Ich wollte dir nämlich zuest schreiben, dass ich zuletzt eine Belehrung über Notwehr benötige, da fiel mir ein, dass du in den USA lebst und die dortigen Verhältnisse vermutlich besser als ich kennst. Und nur deswegen habe ich überhaupt gegoogelt, und meinen Irrtum erkannt.
Ich verstehe den Ansatz schon, und beim M1919 in meinem Fall war es auch so: Man will mit der Demonstration der Schusswaffe die Geschworenen beeindrucken. Das mag vielleicht an der Ost- oder Westküste wirken, aber nicht im Mittelwesten, wo es jede Menge Waffenbesitzer, auch unter den Geschworenen gibt. In meinem Fall durfte der Mitarbeiter der US-Waffenbehörde es nach einem halben Jahr nochmal versuchen.
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