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Thema: Kyle Rittenhouse nicht schuldig!

  1. #61
    Mitglied Benutzerbild von nurmalso2.0
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    Standard AW: Kyle Rittenhouse nicht schuldig!

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Selbst wenn dem so sein sollte, wäre das absolut unprofessionell und auch bei bester Auslegung grob fahrlässige Tötung. Gerade bei Polizisten, die ausgebildet sind in solchen Techniken..., haben aber eben eine höhere Verantwortung.

    Stimmt, aber was wäre medial los gewesen, wäre der "Ich kann nicht mehr atmen" ein Weißer gewesen wäre? Niemand weltweit hätte auch nur davon erfahren. Darum geht es!
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  2. #62
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: Kyle Rittenhouse nicht schuldig!

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Stimmt, aber was wäre medial los gewesen, wäre der "Ich kann nicht mehr atmen" ein Weißer gewesen wäre? Niemand weltweit hätte auch nur davon erfahren. Darum geht es!
    Das mag sein, interessiert aber für die Bewertung des Versagens dieses Polizisten überhaupt nicht.

  3. #63
    Mitglied Benutzerbild von nurmalso2.0
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    Standard AW: Kyle Rittenhouse nicht schuldig!

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Das mag sein, interessiert aber für die Bewertung des Versagens dieses Polizisten überhaupt nicht.

    Er hat aber nicht versagt. Er hat genau dass gemacht was er auf der Polizeischule lernte.
    War auch hier das Thema: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  4. #64
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    Standard AW: Kyle Rittenhouse nicht schuldig!

    Dann können wir das Thema ja hier lassen und uns weiterhin auf Rittenhouse konzentrieren. Danke.

  5. #65
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Kyle Rittenhouse nicht schuldig!

    Zitat Zitat von Haspelbein Beitrag anzeigen
    Schon diese Aussage ist falsch. Gerade bei Common Law Rechtssystemen ist eine Pflicht zur Flucht oftmals vorrangig definiert. In einem Bundesstaat wie New York hätte es der Staatsanwaltschaft aller Wahrscheinlichkeit gereicht aufzuzeigen, dass eine Möglichkeit zur Flucht bestand. (Und dies sehr weit gefasst, d.h. der Vermeidung der Situation an sich.) In meinem Bundesstaat wurde es gerade erst in diesem Jahr abgeschafft.
    Stimmt, du hast tatsächlich recht. Meine Aussage über das amerikanische Recht war falsch, denn ich dachte, es wäre wie in Deutschland. Die deutsche Notwehrechtslage kenne ich dank zahlreicher persönlicher Gerichts- Verhandlungen ( meist als Zeuge ), 3 Kommentaren in meiner Bibliothek und zahlreichen BGH-Urteilen ( Hell-Angel-Urteil !!! ) aus dem ff. Ich habe aber jetzt den Unterschied nachgelesen, insbes. das amerikanische duty to retreat .Die Rechtslage in den USA ist tatsächlich völlig Anders als hier.

    Im deutschen Notwehrrecht gilt bei einem Angriff unstreitig nicht die Pflicht zum Rückzug, sondern das Recht zur Gegenwehr. Recht muss dem Unrecht nicht weichen, Gewalt gegen Gewalt ist erlaubt , heisst, ich kann mich wehren, sogar mit eine Schusswaffe, auch wenn ich fliehen könnte. Im amerikanischen Recht dagegen gilt sogar bei einem bewafffneten Angriff tatsächlich Pflicht zum Rückzug, bevor ich mich mit tödlicher Gewalt wehren darf.

    Ich hab das bisher nur von verteidigungs-unwilligen Pazifisten gehört. " nein, nein, man darf sich nicht wehren, mann muss auch die andere Backe hinhalten, aber mindestens fliehen ". Allerdings gilt ja neuerdings auch stand your ground law und war der Schütze in diesem Fall wohl nicht mehr fähig zu fliehen, denn er war ja gestolpert und lag am Boden.

  6. #66
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    Standard AW: Kyle Rittenhouse nicht schuldig!

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Der Staatsanwalt wird in den sozialen Medien auch ordentlich für sein Verhalten verrisssen.
    Man muss auch zugeben, dass eine Waffe mit Finger am Abzug auf die Geschworenen zu richten, so ziemlich das genaue Gegenteil von verantwortungsvollem Schusswaffengebrauch ist.
    Ich habe selbst schon gesehen, wie ein Mitarbeiter der US-Waffenbehörde ein M1919 Maschinengewehr auf eine Protokollantin richtete. Ein M1919 hat einen Seltenheitswert, der sorglose Umgang mit Schusswaffen bei US-Gerichtsverfahren hat dies nicht.

  7. #67
    Mitglied Benutzerbild von Empirist
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    Standard AW: Kyle Rittenhouse nicht schuldig!

    Zitat Zitat von Haspelbein Beitrag anzeigen
    Ich habe selbst schon gesehen, wie ein Mitarbeiter der US-Waffenbehörde ein M1919 Maschinengewehr auf eine Protokollantin richtete. Ein M1919 hat einen Seltenheitswert, der sorglose Umgang mit Schusswaffen bei US-Gerichtsverfahren hat dies nicht.
    Ich verstehe auch nicht wirklich, warum man ein solches Theater im Gerichtssaal braucht. Selbst wenn man die Waffe zeigen muss/will, gäbe es mehr als genug sichere Alternativen.

  8. #68
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    Standard AW: Kyle Rittenhouse nicht schuldig!

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Stimmt, du hast tatsächlich recht. Meine Aussage über das amerikanische Recht war falsch, denn ich dachte, es wäre wie in Deutschland. Die deutsche Notwehrechtslage kenne ich dank zahlreicher persönlicher Gerichts- Verhandlungen ( meist als Zeuge ), 3 Kommentaren in meiner Bibliothek und zahlreichen BGH-Urteilen ( Hell-Angel-Urteil !!! ) aus dem ff. Ich habe aber jetzt den Unterschied nachgelesen, insbes. das amerikanische duty to retreat .Die Rechtslage in den USA ist tatsächlich völlig Anders als hier.

    Im deutschen Notwehrrecht gilt bei einem Angriff unstreitig nicht die Pflicht zum Rückzug, sondern das Recht zur Gegenwehr. Recht muss dem Unrecht nicht weichen, Gewalt gegen Gewalt ist erlaubt , heisst, ich kann mich wehren, sogar mit eine Schusswaffe, auch wenn ich fliehen könnte. Im amerikanischen Recht dagegen gilt sogar bei einem bewafffneten Angriff tatsächlich Pflicht zum Rückzug, bevor ich mich mit tödlicher Gewalt wehren darf.

    Ich hab das bisher nur von verteidigungs-unwilligen Pazifisten gehört. " nein, nein, man darf sich nicht wehren, mann muss auch die andere Backe hinhalten, aber mindestens fliehen ". Allerdings gilt ja neuerdings auch stand your ground law und war der Schütze in diesem Fall wohl nicht mehr fähig zu fliehen, denn er war ja gestolpert und lag am Boden.
    Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich kann mich noch erinnern, wie Florida "Stand Your Ground" einführte, und die deutsche Presse vom Wilden Westen sprach, dies jedoch bereits Bestandteil des deutschen Rechts war.

    Ich hatte noch vermutet, dass man ihn dadurch die Selbstverteidigung aberkennen könnte, dass er mit der Schusswaffe nach Kenosha gereist ist, also die Situation selbst herbeigeführt habe. Jedoch ist das Reisen mit einer Schusswaffe, auch einer Langwaffe die offen getragen wid, vollkommen legal, und in Bundesstaaten um die grossen Seen, wo es eine Jagd- und Waffenkultur gibt, nicht einmal sonderlich ungewöhnlich.

    Auf die unmittelbare Situation bezogen ist die Notwehr recht eindeutig. Das Bild mit der Waffe mag einen europäischen Betrachter verstören, aber darum ging es bei diesem Prozess nicht.

  9. #69
    cornjung
    Gast

    Standard AW: Kyle Rittenhouse nicht schuldig!

    Zitat Zitat von Haspelbein Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
    Ich danke dir, denn ich habe tatsächlich was gelernt. Ich wollte dir nämlich zuest schreiben, dass ich zuletzt eine Belehrung über Notwehr benötige, da fiel mir ein, dass du in den USA lebst und die dortigen Verhältnisse vermutlich besser als ich kennst. Und nur deswegen habe ich überhaupt gegoogelt, und meinen Irrtum erkannt.

  10. #70
    GESPERRT
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    Standard AW: Kyle Rittenhouse nicht schuldig!

    Zitat Zitat von Empirist Beitrag anzeigen
    Ich verstehe auch nicht wirklich, warum man ein solches Theater im Gerichtssaal braucht. Selbst wenn man die Waffe zeigen muss/will, gäbe es mehr als genug sichere Alternativen.
    Ich verstehe den Ansatz schon, und beim M1919 in meinem Fall war es auch so: Man will mit der Demonstration der Schusswaffe die Geschworenen beeindrucken. Das mag vielleicht an der Ost- oder Westküste wirken, aber nicht im Mittelwesten, wo es jede Menge Waffenbesitzer, auch unter den Geschworenen gibt. In meinem Fall durfte der Mitarbeiter der US-Waffenbehörde es nach einem halben Jahr nochmal versuchen.

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