Zitat von
-jmw-
Zugunsten von Polizei und Staatsanwaltschaft darf man sagen, dass eine versuchte Vergewaltigung ja nicht allein schon deshalb auch tatsächlich stattfand, weil das angebliche Opfer es so behauptet. D.h. wir haben die Aussage der Frau, der nachgegangen werden muss; wir haben aber auch die Tatsache eines verletzten Mannes, der nachgegangen werden muss. Denn das Abstechen von Syrern ist nur dann erlaubt, wenn ein hinreichender Grund vorliegt. Notwehr z.B. - die jedoch erst ermittelt werden muss und nicht einfach so angenommen werden kann.