Deine Polemik kannst du dir sparen. Wenn die Gemeinschaft für die medizinische Versorgung aufkommt, wie dies in Deutschland der Fall ist, kann die Gemeinschaft dem Einzelnen auch vorschreiben wie er mit seinem Körper umzugehen hat. So einfach ist das. Dein Argument hätte vielleicht in den VSA Gewicht aber nicht hier.
"So wie des Deutschen Vogel, der Aar, hoch über allem Getier dieser Erde schwebt, so soll der Deutsche sich erhaben fühlen über alles Gevölk, das ihn umgibt, und das er unter sich in grenzenloser Tiefe erblickt."
"... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")
"So wie des Deutschen Vogel, der Aar, hoch über allem Getier dieser Erde schwebt, so soll der Deutsche sich erhaben fühlen über alles Gevölk, das ihn umgibt, und das er unter sich in grenzenloser Tiefe erblickt."
"So wie des Deutschen Vogel, der Aar, hoch über allem Getier dieser Erde schwebt, so soll der Deutsche sich erhaben fühlen über alles Gevölk, das ihn umgibt, und das er unter sich in grenzenloser Tiefe erblickt."
Es gibt das Prinzip "Fordern und Fördern" in den Sozialgesetzbüchern, das stimmt schon.
Aber mit den individuellen Freiheitsrechten verhält es sich nochmal GANZ anders. das ist eben nicht ganz einfach.
Du würdest dich wundern, WAS alles geht in der BRD. Bleib lieber bei der WK2-Geschichte, du bist du ganz gut drin. Aber von den aktuellen Paradigmen hast du leider keine Ahnung. Bei dir ist auch viel Wunschdenken dabei.
So geht es hier auch noch anderen. Ihr habt alle die völkische Masturbation im Kopf. Aber das kommt in der Realität nicht hin.
"... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")
"So wie des Deutschen Vogel, der Aar, hoch über allem Getier dieser Erde schwebt, so soll der Deutsche sich erhaben fühlen über alles Gevölk, das ihn umgibt, und das er unter sich in grenzenloser Tiefe erblickt."
Ich habe da andere Informationen
Private Herstellung von Alkohol durch Destillation in Deutschland
Die Alkoholgewinnung durch Destillation ist in Deutschland ab dem 1. Januar 2018 nur in Verschluss- oder Abfindungsbrennereien erlaubt. Die bisherige Ausnahme zur Nutzung von Kleindestilliergeräten mit einem Fassungsvermögen von bis zu 0,5 Litern zur privaten Alkoholgewinnung besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.
Hinweis: Die private Gewinnung und Reinigung von Alkohol durch Destillation ist in Deutschland daher unzulässig.
Ab dem 1. Januar 2018 ist es verboten, Brenn- und Reinigungsgeräte, die zur nichtgewerblichen Gewinnung und Reinigung von Alkohol bestimmt sind, unabhängig vom Fassungsvermögen der Brennblase, und auch sonstige Geräte, die zur nichtgewerblichen Gewinnung und Reinigung von Alkohol benutzt werden, unabhängig vom Fassungsvermögen des Gerätes, anzubieten, abzugeben und in Besitz zu halten.
Unter die Reinigung von Alkohol fällt beispielsweise auch die Herstellung von (Obst-)Geisten oder Gin, wenn diese nach der Mazeration erneut destilliert werden.
Privatpersonen, die nach der bis zum 31. Dezember 2017 gültigen Rechtslage Kleindestilliergeräte mit einem Fassungsvermögen von bis zu 0,5 Litern zur privaten Alkoholgewinnung oder Geistherstellung besitzen, dürfen diese weiterhin in Besitz halten, aber nicht mehr zur privaten Gewinnung oder Reinigung von Alkohol durch Destillation nutzen.[Links nur für registrierte Nutzer]
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