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Thema: MOIA > in eigener Sache

  1. #151
    GESPERRT
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    Standard AW: MOIA > in eigener Sache

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Ich habe heute mit dem Kommissariat gesprochen, bei dem die Anzeige einging und stellte genau diese Frage, ohne Scheiß, ob das sinnvoll gewesen wäre. Die Antwort war: nein, wir wären eh nicht rausgefahren. Bis 12 Jahre - schon.
    "Kind wird von Neonazis gejagt" oder so, hätte man da vielleicht mehr Erfolg gehabt?

  2. #152
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: MOIA > in eigener Sache

    Zitat Zitat von Veruschka Beitrag anzeigen
    Dafür müsste das erstmal als unterlasse Hilfeleistung gewertet werden....aber lassen wir es. Ich find das affig. Da wird irgendein Schuldiger gesucht, für das Versäumnis von Kind und/ oder Eltern (ausreichend) Geld und Maske mitzunehmen.
    Schuld sind halt immer die anderen.
    Staatsanwalt und Richter werden dem Busfahrer des HVV und dem Fahrer des Fahrdienstleisters MOIA
    ebenfalls genau wie ich fuer " Arschloecher " halten, eine Geldstrafe und damit gleichzeitig fuer ihre
    Arbeitgeber eine " Lampe " verpassen, weil die Fahrer durch die Verurteilung vorbestraft sind.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  3. #153
    Mitglied Benutzerbild von WilliN
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    Standard AW: MOIA > in eigener Sache

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Staatsanwalt und Richter werden dem Busfahrer des HVV und dem Fahrer des Fahrdienstleisters MOIA
    ebenfalls genau wie ich fuer " Arschloecher " halten, eine Geldstrafe und damit gleichzeitig fuer ihre
    Arbeitgeber eine " Lampe " verpassen, weil die Fahrer durch die Verurteilung vorbestraft sind.
    Verurteilung? - Wegen was?

    Weißt du überhaupt, was vorbestraft ist?

  4. #154
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: MOIA > in eigener Sache

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Ich habe heute mit dem Kommissariat gesprochen, bei dem die Anzeige einging und stellte genau diese Frage, ohne Scheiß, ob das sinnvoll gewesen wäre. Die Antwort war: nein, wir wären eh nicht rausgefahren. Bis 12 Jahre - schon.
    Wichtig ist das Deine Anzeige bei der Polizei gestellt wurde. Die Polizisten wissen
    was Offizialdelikte sind, zudem als Hilfsbeamte der Staatsanwalt verpflichtet die
    Anzeige aufzunehmen und an die zustaendige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  5. #155
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    Standard AW: MOIA > in eigener Sache

    Zitat Zitat von WilliN Beitrag anzeigen
    Sohn. 14 Jahre. 8 Kilometer... Sportlich ist der Junge nicht, oder?
    Das ist doch nicht am anderen Ende der Welt. Dumm gelaufen, sicher, doppeldeutig und so, aber da muss man(n) durch!
    Wenn du richtige Klamotten und Schuhwerk hast. Und den Weg kennst (heute gibts Handi). Musst halt gerichtet sein. Und Fahrradfahren in Hamburg ist was besonderes.

  6. #156
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: MOIA > in eigener Sache

    Zitat Zitat von WilliN Beitrag anzeigen
    Verurteilung? - Wegen was?

    Weißt du überhaupt, was vorbestraft ist?
    Bemuehe die Tante Alexa von Google oder Tante Siri von Apple um den
    Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu erfahren.

    Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat und wer verurteilt wird hat
    damit einen Eintrag ins Strafregister und Fuehrungszeugnis Belegart 0
    sind nicht mehr sauber.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  7. #157
    Mitglied Benutzerbild von WilliN
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    Standard AW: MOIA > in eigener Sache

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Bemuehe die Tante Alexa von Google oder Tante Siri von Apple um den
    Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu erfahren.

    Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat und wer verurteilt wird hat
    damit einen Eintrag ins Strafregister und Fuehrungszeugnis Belegart 0
    sind nicht mehr sauber.
    Nicht ganz richtig.

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    Unterlassene Hilfeleistung bedeutet max. 1 Jahr (meistens zur Bewährung ausgesetzt) oder Geldstrafe (allermeistens).
    Ich sehe keine Unterlassene Hilfeleistung. Verkehrsunfall musste helfen; Jugendlicher steht abends rum, musste nichts tun.
    Der MOIA-Typ war ein Arschloch, kann sein, doch eine Straftat gibt es nicht.

  8. #158
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: MOIA > in eigener Sache

    Zitat Zitat von WilliN Beitrag anzeigen
    Nicht ganz richtig.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Du bist weder Staatsanwalt noch Richter!

    Lese den Text des Links den Du gerade angefuehrt hast.
    Das steht genau was ich gesagt habe, Du Pimmel!
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  9. #159
    Mitglied Benutzerbild von WilliN
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    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Lese den Text des Links den Du hier angefuehrt hast. Das steht genau was ich gesagt habe, Du Pimmel!
    Willst du mich anbaggern, Roter?

  10. #160
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
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    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
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    Unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat und wer verurteilt wird hat
    damit einen Eintrag ins Strafregister und Fuehrungszeugnis Belegart 0
    sind nicht mehr sauber.
    Ist das nicht ab 10 Monate Tagessätze oder Freiheitsstrafe?

    Ausserdem werden Strafverurteilungen nach 10 Jahren aus den Akten gelöscht, meine ich.
    Danach gilt man dann wieder als nicht-vorbestraft.
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