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Thema: Kalifornien, Rechtssatz 47, ein Vorbild?

  1. #11
    GESPERRT
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    Standard AW: Kalifornien, Rechtssatz 47, ein Vorbild?

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Ein Gesetz (Rechtssatz 47) in Kalifornien verbietet die strafrechtliche Verfolgung von Diebstahl unter 950 Dollar. Was passiert, kann man sich ja ausdenken, es wird geklaut was die Läden hergeben. Läden müssen wegen der Diebstähle schließen, die Polizei muss dem Treiben machtlos zuschauen.
    Ist die Politik wirklich so dämlich und konnte die Folgen des Gesetzes, geschaffen um Gefängnisse zu entlasten, nicht abschätzen?

    Mit Blick auf das rotgrünschwarze Tollhaus, halte ich solch ein Gesetz auch bei uns für möglich. In Berlin werden Ladendiebstähle, Containern, Schwarzfahren von Politik und Justiz bereits als Bagatelle eingestuft und Einwohnern mit Migrationsvordergrund ist ein Bonus bei Gericht sicher, egal was sie auch anstellen.






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    Was meint die HPF-Gemeinde, sollten man auch bei uns diverse Straftaten nicht weiter strafrechtlich verfolgen?
    Interessanterweise liegt der Focus hier etwas daneben. Ladendiebstahl wird auch nach Proposition 47 immer noch strafrechtlich verfolgt, nur wird er weniger schwer gewertet. (Misdemeanor vs. Felony) Das hat zur Folge, dass man nicht gleich in den Knast wandert, d.h. ein Misdemeanor kannnach kalifornischem Recht nur eine maximale Freiheitsstrafe von einem Jahr bedingen. Eine Frage des Strafrechts ist es jedoch immer noch.

    Es bleibt wie fast immer die Frage, wie sehr man gewillt ist, das Recht auch durchzusetzen. Eben deshalb ist es ein Problem in San Francisco.

  2. #12
    Mitglied Benutzerbild von nurmalso2.0
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    Standard AW: Kalifornien, Rechtssatz 47, ein Vorbild?

    Zitat Zitat von Haspelbein Beitrag anzeigen
    Interessanterweise liegt der Focus hier etwas daneben. Ladendiebstahl wird auch nach Proposition 47 immer noch strafrechtlich verfolgt, nur wird er weniger schwer gewertet. (Misdemeanor vs. Felony) Das hat zur Folge, dass man nicht gleich in den Knast wandert, d.h. ein Misdemeanor kannnach kalifornischem Recht nur eine maximale Freiheitsstrafe von einem Jahr bedingen. Eine Frage des Strafrechts ist es jedoch immer noch.

    Es bleibt wie fast immer die Frage, wie sehr man gewillt ist, das Recht auch durchzusetzen. Eben deshalb ist es ein Problem in San Francisco.

    Siehe Beitrag [Links nur für registrierte Nutzer],
    Es scheint doch so zu sein, dass die Justiz kapituliert hat.
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  3. #13
    GESPERRT
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    Standard AW: Kalifornien, Rechtssatz 47, ein Vorbild?

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Siehe Beitrag [Links nur für registrierte Nutzer],
    Es scheint doch so zu sein, dass die Justiz kapituliert hat.
    Ich denke, dass es eher an der Exekutive liegt. Ich habe ja in der Ecke 5 Jahre gewohnt, d.h. in den besseren Gegenden geht es ganz anders zu. Wo ich wohnte, kam schon die Polizei, wenn man einfach zu lange irgendwo rumgestanden hat. Aber das war eben kein Zufall.

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