Zitat von
houndstooth
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Finde ich nicht, denn ein Strafzumass soll doch im Prinzip einerseits proportionell zum entstandenen Schaden stehen und andererseits auch als Abschreckung dienen. Nun ist es doch mittlerweile so, dass breite Gesellschaftsschichten in etlichen Laendern nicht den geringsten Respekt gegenueber gaengigen Konventionen zeigen. Den Schaden den sie kumulativ anrichten geht in die Milliarden ...und wer zahlt dafuer? Einerseits immer die Betroffenen und andererseitz der Steuerzahler was wiederum bedeutet dass Menschengruppen ,denen Unterstuetzung der Gesellschaft wesentlich mehr zusteht, um diese Unterstuetzung geprellt werden. Ist das 'gerecht' ? Ich denke nein.
Gesetze und Strafen gehen Hand in Hand. Ueberall auf der ganzen Welt, wo es Menschengruppen gegeben hat, haben diese sich nach ihrem natuerlichem Empfinden und weitergegebenen Erfahrungen Verhaltensregeln und Strafen ausgedacht mit dem einzigen Zweck ihre Gemeinschaft vor Schaden zu schuetzen und ihr Fortbestehen zu sichern,zu foerdern. In den letzten ~ 4,000 Jahren war es immer das Volk gewesen oder war massgeblich daran beteiligt gewesen , seine eigenen Verhaltenskodexe fuer seine speziellen Beduerfnisse und Umstaende masszuschneidern.
So, als Mitglied einer Gesellschaft kann jeder seine Vorschlaege fuer Verhaltensregeln aeussern, teilt die Mehrheit der Gesellschaft diese Meinung, kann der Vorschlag kodifiziert werden, teilen andere den Vorschlag nicht, muss man sich der Mehrheit beugen.
Begriffe wie 'Rache', 'zivilisiert', sind in meinen Augen' abstrakt; nebuloes, willkuerlich und lediglich selbstdienend fuer eine bestimmte Lebensanschauung.
Man darf nicht ausser Acht lassen, dass es ein sogenanntes 'natuerliches Recht' gibt = ein natuerliches Rechtsempfinden dass von allen Menschen in der Welt geteilt wird:" Jus Naturale Est Quod Apud Homines Eandem Habet Potentiam".In meinen Augen reflektiert das Credo "The punishment must fit the crime!" ein natuerliches Rechtsempfinden und ist nichts verkehrt damit.
Helmut von Moltke - Leiter einer deu. Widerstandsgruppe ggn. A.H. waehrend des 2.WK's - befand sich bzgl 'Natuerliches recht' in einer Zwickmuehle : er hatte zwar fuer seine Widerstandsgruppe einen ausgereiften Attentatsplan ggn A.H. ausgetueftelt, war jedoch mentally total gelaehmt den Plan auszufuehren: einerseits fuehlte vonMoltke sich an seinen Treueschwur gebunden; andererseits verlangte 'Natuerliches Recht' das deutschen Volk vor grossem Verderben zu bewahren indem A.H. schnellstens eliminiert wird.
Aus meiner Sicht besteht hier garkein Gewissenskonflikt : 'Natuerliches Recht' und das Wohl des Volkes hat Vorrang gegenuber einem Irren, denn einem Irren wurde kein Treuschwur gegeben.
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Mein Vorschlag: wer Kinder 'grob' misshandelt = wahlweise 35 Jahre Zuchthaus ohne Chance frueher Entlassung oder Todesstrafe.
Ditto fuer vorsaetzlichen Mord.