Anwerbung im Interesse der Herkunftsländer
Die Herkunftsländer übten erheblichen Druck auf die westdeutschen Bundesregierungen aus, Anwerbeabkommen mit ihnen abzuschließen. Auf Drängen Italiens wurde nach langwierigen Verhandlungen das erste Anwerbeabkommen
1955 geschlossen, obwohl damals in Westdeutschland noch knapp
eine Millionen Menschen als arbeitslos registriert waren (bei rund
200.000 offenen Stellen). Trotz einer längeren und kontroversen öffentlichen Diskussion (mit Dominanz ablehnender Stimmen, einschließlich der Gewerkschaften) blieb die Unterzeichnung des Abkommens dann ohne jegliche innenpolitische Resonanz.
1960 überstieg die
Zahl der offenen Stellen in Westdeutschland
erstmals die Zahl der Arbeitslosen. Der Aufbau der Bundeswehr und die Abriegelung der DDR durch den Bau der Mauer (1961) taten ein Übriges, die
Anwerbepolitik in größerem Umfang anlaufen zu lassen. Es folgten Übereinkommen mit Spanien und Griechenland (1960), der Türkei (1961), Portugal (1964), Marokko (1963), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968). Die angeworbenen "Gastarbeiter" erhielten stets zunächst Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für ein Jahr.