Laut deinen tollen Gesetzen wie bspw. DublinII müssten die Goldstücke da Asyl beantragen, wo sie zuerst aufschlagen.
Die werden da aber immer nach Germoney geschickt, soviel zu deinen Scheißgesetzen.
Von Besserbehandlung der Geldsuchenden aus Weitfortistan vor Gericht, wo sie hunderte Straftaten anhäufen können (so sie denn überhaupt mal angeklagt werden, LOL), gar nicht zu reden.
Vgl das mit dem Deutschen Rainer Winkler, der wegen Bagatellen 2 Jahre Bau bekommt.
Und das ist nur ein Bsp., die GEZ-Sünder müssen auch in den Knast.
Noch! Ganz sicher kommt die Zeit, wo der Staat händeringend die
gegenteilige Lösung sucht.
Och mal wieder den Unterschiede zwischen Asylbewerber, Flüchtlingseigenschaft und subsidären Schutz ignorieren.
Die Rechtsprechung um 16a sollte man auch beachten.1) 1Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. 2Dies gilt nicht, wenn der Ausländer auf Grund eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses nach [Links nur für registrierte Nutzer] ausgewiesen worden ist. 3Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der Aufenthalt als erlaubt.
(2) 1Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des [Links nur für registrierte Nutzer] oder subsidiären Schutz im Sinne des [Links nur für registrierte Nutzer] zuerkannt hat. 2Absatz 1 Satz 2 bis 3 gilt entsprechend.
(3) 1Einem Ausländer soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn ein Abschiebungsverbot nach [Links nur für registrierte Nutzer] vorliegt. 2Die Aufenthaltserlaubnis wird nicht erteilt, wenn die Ausreise in einen anderen Staat möglich und zumutbar ist oder der Ausländer wiederholt oder gröblich gegen entsprechende Mitwirkungspflichten verstößt. 3Sie wird ferner nicht erteilt, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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