Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
§ 95a Abs. 1 UrhG ... wenn überhaupt. Bisher gab es meines Wissens dazu keine "passenden" Urteile. Ich konnte nur über Google einen Fall finden, wo Urheberrechtsverletzung ins Spiel kam, weil ein Unternehmen Ausschnitte von Artikeln, die hinter einer Paywall waren, für Außenstehende zur Verfügung gestellt hatte.

Sprich für den Eigenbedarf kann man die Paywalls umgehen wie man will, du solltest halt nicht anfangen die Artikel Seitenweise ins Netz zu stellen.
Es ist ja so, das einige Portale die Texte kurz nach ihrem Erscheinen offen haben.
Während dieser Zeit kan man die in verschiedenen Internetarchiven so abspeichern.

Nach ca. einer Stunde sind die Artikel dann aber hinter einer Paywall versteckt.