Hier irrst du. Es ist eine kann Bestimmung und die Entscheidung ob man entsprechende Zugangsbeschränkungen zulässt/einsetzt liegt beim Händler. Eine Menschenrechtsverletzung würde nur dann vorliegen, wenn es keine Händler mehr gäbe, bei dem ein Ungeimpfter Lebensmittel erwerben kann.