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Dringender Handlungsbedarf in Bezug auf SARS-CoV-2 und die Masern-Impfpflicht
Sehr geehrter Herr Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit,
Sie sind in Deutschland der Haupt-Verantwortliche bei der Etablierung der gesetzlichen Corona/Covid-Maßnahmen und der Masern-Impfpflicht. Eingegriffen wird mittels Infektionsschutzgesetz (IfSG) in mehrere ansonsten unveräußerliche Grundrechte. Zum Beispiel in das Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Freiheit nach Grundgesetz (GG) Artikel 2 (2): „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Der § 1 (2) IfSG fordert von allen mit der Prüfung, Planung und Durchführung der Corona/Covid-Maßnahmen und der Masern-Impfpflicht Beteiligten, dass jene „entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden.“
Sie haben es unterlassen, die Aussagen der Virologie über die Existenzbehauptungen eines angeblich neuen SARS-CoV-2 und eines Masern-Virus auf Wissenschaftlichkeit, die Einhaltung der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Diese Regeln wissenschaftlichen Arbeitens, um Aussagen als wissenschaftlich bezeichnen zu dürfen, sind seit 1998 schriftlich fixiert, international und für alle Disziplinen gültig. Diese Regeln sind Bestandteil der Arbeitsverträge von Wissenschaftlern, die Steuergelder in Anspruch nehmen.
Diese Regeln wissenschaftlichen Arbeitens werden von der Virologie offensichtlich verletzt.
Die vorgeschriebenen Kontrollversuche, um Irrtümer und Selbsttäuschung auszuschließen, wurden niemals durchgeführt und veröffentlicht.
Diese leicht überprüfbare Tatsache beweist, dass die Aussagen der Virologen nicht wissenschaftlich sind, sondern als anti-wissenschaftlich bezeichnet werden müssen. Da Grundlage unserer Demokratie in wesentlichen Bereichen die Wissenschaft ist, muss dieses anti-wissenschaftliche Verhalten der Virologie in Ihrer Verantwortung als Artikel GG 5 (3): „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre
entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Lehre ist, was Sie und andere in der Öffentlichkeit als wissenschaftliche Tatsachen ausgeben.
Daraus ergibt sich die logische Schlussfolgerung, dass die Voraussetzung durch das IfSG, wirksam in Grundrechte einzugreifen, nicht gegeben ist. Da die Wissenschaftlichkeit nicht gegeben ist, die das IfSG in § 1 (2) fordert, aber bisher stillschweigend, leichtfertig bis grob-fahrlässig angenommen oder wider besseres Wissen behauptet wurde, sind alle nachfolgenden Paragraphen des IfSG unwirksam und nicht bindend.
Das bedeutet, dass alle Corona/Covid-Maßnahmen und die Masern-Impfpflicht keine Rechtskraft haben, sondern wider-rechtlich, also illegal sind. Ich weise Sie darauf hin, dass ich Sie persönlich bereits am 17.3.2020 und nachfolgend auf diese und andere relevante Tatsachen hingewiesen habe.
Basierend auf diesen leicht erkennbaren und überprüfbaren Tatsachen fordere ich Sie auf, alle Corona/Covid-Maßnahmen und die Masern-Impfpflicht sofort zurückzunehmen, die verantwortlichen nationalen, internationalen Virologen, andere beteiligte „Wissenschaftler“ zur Rechenschaft zu ziehen und die Verantwortung für das Geschehene zu übernehmen.
Durch die Tatsache des Fehlens von Kontrollversuchen in der Virologie seit 1954 und der Tatsache einer rein mathematischen Konstruktion der sog. Gensequenz des angeblichen SARS-CoV-2 und/oder aufgrund des rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stgt) vom 16.2.2016, AZ: 12 U 63/15, im sog. Masern-Virus-Prozess gilt Folgendes:
Es entfällt mit dieser Tatsachenfeststellung augenblicklich, auch individuell, die Rechtskraft aller Corona/Covid-Maßnahmen und die der Masern-Impfpflicht.
Ich weise darauf hin, dass umfangreiche „andere Abhilfe“ zu der Artikel 20 (4) GG auffordert, bisher nicht erfolgreich war.
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