Zum Schutz vor entmenschten Menschenversuchen dient der Nürnberger Kodex 1947, gegen den in vielen Punkten aktuell verstoßen wird:
Der Nürnberger Kodex (1947)
1.Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder
irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen
Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können……
10. Im Verlauf des Versuchs muss der Versuchsleiter jederzeit darauf vorbereitet sein, den Versuch abzubrechen, wenn er auf Grund des von ihm verlangten guten Glaubens, seiner besonderen Erfahrung und seines sorgfältigen Urteils vermuten muss, dass eine Fortsetzung des Versuches eine Verletzung, eine bleibende Schädigung oder den Tod der Versuchsperson zur Folge haben könnte.
Zitiert nach: Mitscherlich & Mielke (Hrsg.) (1960) – Medizin ohne Menschlichkeit. Dokumente des
Nürnberger Ärzteprozesses. Frankfurt a.M. Fischer. S. 272 f.
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Klinische Studien sind unstrittig Versuche, die 100% freiwillig sein müssen und besonderer ärztlicher Betreuung bedürfen, jede Reaktion dokumentiert werden muß usw.Und vor allem abzubrechen sind, wenn deutliche Nebenwirkungen bis hin zum Tod nachgewiesen werden!
Es gibt bereits zahllose Nebenwirkungen, vor denen die Ärzte ratlos stehen und keine Therapieformen anzuwenden wissen.
kd