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Thema: "Merkels Mann für Karlsruhe"

  1. #11
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    Standard AW: "Merkels Mann für Karlsruhe"

    Zitat Zitat von Sitting Bull Beitrag anzeigen
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    Dazu passt der Artikel der NZZ,und das heuchlerische Sanktionieren der EU.
    die Damen und Herren Regierenden der brd und der eu hätten sowieso genug vor der eigenen Haustür zu kehren.
    Es war jedoch schon immer eine Spzialität von überzeugten Demokraten, mit dem Finger auf Andere zu zeigen, um von dem eigenen Dreck abzulenken.
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  2. #12
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    Standard AW: "Merkels Mann für Karlsruhe"

    Zitat Zitat von Wassiliboyd Beitrag anzeigen
    Obere und oberste Richter müssen vom Volk gewählt werden und nicht dem Pateiengeklüngel unterworfen sein!
    So viel Demokratie-Verständnis bringen unsere überzugten Demokraten dann doch nur ungern auf.
    Geändert von Buella (07.10.2021 um 23:15 Uhr)
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  3. #13
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    Standard AW: "Merkels Mann für Karlsruhe"

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Einstellungsvoraussetzung sollte sein, daß er nie ein Mitglied einer Partei war und nur in der Justiz gearbeitet hat. Ein Unding, daß man diese Lobbyisten dort einsetzt. Das zeigt, mit was für eine Räuberbande wir es zu tun haben.
    Sie wollen natürlich nur unser Bestes ...
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
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  4. #14
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    Standard AW: "Merkels Mann für Karlsruhe"

    Es macht offenbar jeder nur noch was er will
    Konseqenzen für Fehlverhalten gibt es in diesem Staat offenbar nicht mehr

    Die Bündelung der Macht und Gewalten wird offenkundig als die neue Normalität angesehen

    Die Regierenden treffen sich mit den Juristen, welche, über sie betreffende Verfahren, entscheiden sollen, bei angenehmer Atmosophäre und Futter, während die Kläger außen vor bleiben. Rechtsstaat vom Feinsten

    Freiheiten und Grundrechte werden per Nötigung, Mißachtung und Verletzung von Grundrechten, nach Gutsherrenart gnädigerweise gewehrt

    Deutschland
    Vorwurf versuchter Einflussnahme
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    Stand: 09.10.2021

    Tim Röhn

    ...

    Zu einer umstrittenen Dinner-Veranstaltung im Bundeskanzleramt, bei der Mitglieder des Bundeskabinetts und Verfassungsrichter am 30. Juni zusammenkamen, sind neue Hintergründe bekannt geworden. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, setzte sich demnach selbst dafür ein, kurzfristig die Tagesordnung zu ändern. Dies führte dazu, dass Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) über das Thema Corona-Politik der Bundesregierung sprach. Das geht aus Unterlagen des Kanzleramts hervor, die WELT AM SONNTAG vorliegen.

    Demnach baten Harbarth und seine Stellvertreterin Doris König darum, bei dem Dinner solle über die Rechtsetzung in Europa und das Zusammenspiel von EU- und deutschem Recht gesprochen werden, sowie in einem zweiten Vortrag um „Entscheidung unter Unsicherheiten“.

    Der Ablauf des Dinners sorgte für Kritik, weil er nach Ansicht einiger Juristen den Eindruck der Einflussnahme der Regierung auf das oberste deutsche Gericht erwecken könnte.

    Aus den WELT AM SONNTAG vorliegenden Unterlagen geht auch hervor, dass das Kanzleramt die Brisanz des Anliegens erkannte: In einem Vermerk heißt es: Die Themen seien grundsätzlich für die Diskussion geeignet. „Allerdings berühren beide Themen auch aktuelle Streitpunkte (Vertragsverletzungsverfahren nach PSPP-Urteil; laufende Eilanträge gegen die Corona-Notbremse)“.

    Wegen der Vorgänge beim Treffen hatte der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting in den Verfahren um die „Bundesnotbremse“ ein Ablehnungsgesuch gegen Richter Harbarth eingereicht. Harbarth selbst sowie das Bundeskanzleramt weisen Vorwürfe bezüglich versuchter Einflussnahme zurück.

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  5. #15
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    Standard AW: "Merkels Mann für Karlsruhe"

    man darf gespannt sein, ob und wie ein Befangenheitsantrag an den überzeugten Demokraten abprallen könnte?

    Dinner im Kanzleramt
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    Stand: 17:44 Uhr | Lesedauer: 2 Minuten
    Von Elke Bodderas, Tim Röhn

    ...

    In den Verfahren um die „Bundesnotbremse“ erwartet der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bis Dienstag neue Stellungnahmen zu den Befangenheitsvorwürfen gegen Präsident Stephan Harbarth.

    Dies geht aus einem Schreiben von Richter Henning Radtke hervor, das WELT vorliegt. Darin fordert er das Bundesinnenministerium, den Bundesrat sowie zwei Wissenschaftler auf, die Vorwürfe gegen Deutschlands obersten Richter einzuordnen.

    Der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting hatte wegen des Ablaufs eines Abendessens zwischen Bundeskabinett und Verfassungsrichtern, über den WELT AM SONNTAG berichtet hatte, ein Ablehnungsgesuch gegen Harbarth und dessen Richterkollegin Susanne Baer eingereicht.

    Bei den Wissenschaftlern, die nun eine Einordnung abgeben sollen, handelt es sich um den Augsburger Staatsrechtler Ferdinand Wollenschläger sowie um den Bayreuther Verfassungsrechtler Stephan Rixen. Beide treten im „Bundesnotbremse“-Prozess als Verfahrensbevollmächtigte der Bundesregierung auf.

    ...

    Kritiker wie der Verfassungsrechtler Gerhard Strate sahen in den Abläufen des Abends eine versuchte Einflussnahme durch die Bundesregierung auf die Verfassungsrichter.


    Entscheidung kommende Woche erwartet

    Ein Mandant Härtings hatte eine von Hunderten Verfassungsbeschwerden gegen die „Bundesnotbremse“ eingereicht, mit der die Bundesregierung im vergangenen Winter weitreichende neue Grundrechtseinschränkungen beschlossen und dies mit dem Kampf gegen die Corona-Pandemie begründet hatte. Im Angesicht der Erkenntnisse zum Kanzlerdinner reichte er über seinen Anwalt ein Ablehnungsgesuch ein, über das nun der Erste Senat in Karlsruhe zu entscheiden hat.
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    Harbarth hatte sich in einem Schreiben bereits gegen die Vorwürfe verteidigt. Er schrieb: „Ich hielt und halte diese Themen für einen Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen Verfassungsorganen für geeignet, weil sie abstrakte und zeitlose Fragestellungen betreffen, die sich in den vergangenen Jahrzehnten auch in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts niedergeschlagen haben.“ Die besprochenen Themen ließen sich, so Harbarth, „ohne konkreten Bezug zu anhängigen Verfahren“ erörtern.

    Ob die angefragten Experten das genauso sehen, bleibt abzuwarten. Eine Entscheidung in Sachen Befangenheitsantrag wird kommende Woche erwartet. Über die „Bundesnotbremse“ selbst soll ebenfalls in Kürze geurteilt werden.

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  6. #16
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    Standard AW: "Merkels Mann für Karlsruhe"

    Schauen wir doch mal, wie lange das höchste Gericht Deutschlands dem Plandemie, Sumpfungs, Grundrechte und Freiheiten beseitigenden Treiben der Regierenden noch wohlwollend zuschaut?

    Präsident des Bundesverfassungsgerichts
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    Von red/dpa
    11.10.2021 - 08:19 Uhr

    Karlsruhe - Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, macht sich Sorgen um die Entwicklung in der Europäischen Union. „Der unaufhaltsame Siegeszug, den die freiheitliche Demokratie nach dem Fall des Eisernen Vorhangs 1989/90 anzutreten schien, ist in den vergangenen Jahren leider zu einem vorläufigen Stillstand gekommen“, sagte er den „Badischen Neuesten Nachrichten“ (BNN) am Montag. „Manche sehnen sich nach autoritären Herrschaftssystemen.“ Deshalb seien alle aufgerufen, die Freiheit zu verteidigen. „Freiheit ist nicht denkbar ohne unabhängige Gerichte“, fügte Harbarth hinzu, ohne unter anderem die Situation in Polen direkt anzusprechen.

    ...

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  7. #17
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    Standard AW: "Merkels Mann für Karlsruhe"

    Wovon im sog. Rechtstaat, hier mit gebündelten Gewalten, auszugehen war:

    Nach Abendessen mit Merkel

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    Deutschland - 18. Oktober 2021 - JF


    KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat im Verfahren um die „Bundesnotbremse“ einen Befangenheitsantrag gegen seinen Präsidenten Stefan Harbarth und eine weitere Verfassungsrichterin abgelehnt. „Ein Teil der von den Beschwerdeführenden vorgebrachten Gründe ist schon gänzlich ungeeignet, die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter zu begründen. Im Übrigen ist das Gesuch ebenfalls unbegründet“, teilte das Gericht am Montag mit.

    ...

    Hauptgegenstand der Beschwerde war ein gemeinsames Arbeitsessen von Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht am Abend des 30. Juni. Bei dem Treffen waren unter anderem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), aber auch Habarth und Baer zugegen.


    Lambrecht durfte Maßnahmen rechtfertigen

    Lambrecht hatte während der Zusammenkunft einen Vortrag über „Entscheidung unter Unsicherheiten“ gehalten. Dabei hatte sie für die Maßnahmen der Bundesregierung zur Pandemiebekämpfung geworben. „Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zeigt uns, wie Nichtwissen und tatsächliche Unsicherheit im verfassungsgerichtlichen Kontrollprogramm angemessen berücksichtigt werden können.“

    Die Rede wurde als versuchte Einflußnahme auf die anwesenden Verfassungsrichter interpretiert. Aber auch, daß Gerichtspräsident Habarth sich im Vorfeld der Veranstaltung persönlich für ein Referat zu dem Thema eingesetzt hatte, wurde vielfach als unzulässig angesehen.

    ...

    „Die Beteiligung von Präsident Habarths an der Auswahl des Themas ‘Entscheidung unter Unsicherheiten’ vermag den Anschein seiner fehlenden Unvoreingenommenheit nicht zu begründen,“ heißt es in der Entscheidungsbegründung. Die bloße Festlegung von Überschriften für einen Gedankenaustausch zwischen Regierung und Justiz zeuge noch nicht von Befangenheit. „Das gilt auch für das hier gewählte Thema ‘Entscheidung unter Unsicherheiten’“.

    Am 22. April hatte der Bundestag das sogenannte Vierte Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. In diesem wurden bundeseinheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, wie etwa Ausgangssperren, Geschäfts- und Schulschließungen oder auch Versammlungsverbote, beschlossen. Gegen das Gesetz wurden mittlerweile schon mehrere hundert Verfassungsbeschwerden eingereicht. (fw)

    ...

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    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  8. #18
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    Offenkundig sind die Vorwürfe gegen die polnische Justiz geradezu ein lächerlicher Furz, wenn man sich die Zustände und die Rechtsauffassungen der überzeugten Demokraten in Berlin und Karlsruhe anschaut:

    Verdiente Retourkutsche
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    Von Max Roland
    Di, 19. Oktober 2021

    Es gehört zum guten Ton der europäischen Politik, mangelnde Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts zu bemängeln. Jetzt dreht Polen den Spieß um - und das Bundesverfassungsgericht steht plötzlich mit seiner kaum getarnten Abhängigkeit von der Politik am Pranger.

    Seit Jahren steht die polnische Regierung wegen ihrer Justizreformen in der Kritik. Insbesondere Deutschland mokiert sich laut. Jetzt keilt Warschau zurück – und stellt die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts in Frage. Das System der Richternominierung sei in der Bundesrepublik komplett politisch, meint Justizminister Zbigniew Ziobro. „Da die EU auf der Gleichheit aller Staaten und Bürger beruht, muss die Situation in Deutschland überprüft werden.“ Gegen Deutschland solle ein Verfahren des EU-Gerichtshofes angestrengt werden, weil die Politisierung der Richter-Nominierung gegen EU-Verträge verstoße.

    ...

    Die polnische Landesjustizkammer, welche die Ernennungen für die Disziplinarkammer vornehme, sei ein Organ, das „von der polnischen Exekutive und Legislative wesentlich umgebildet wurde“, an seiner Unabhängigkeit gebe es berechtigte Zweifel.

    In Warschau argumentiert Ziobro nun exakt entlang dieser Logik. Der deutsche Richterwahlausschuss, welcher die Bundesrichter ins Amt wählt, besteht aus den Justizministern der Länder sowie 16 Bundestagsabgeordneten. Längst wird die Politisierung der Besetzung kritisiert. Auch das deutsche Verfahren der Richterwahl ist alles andere als politikfern, stellt der polnische Justizminister nun fest – und das durchaus zutreffend. Der Ausschuss sei sogar stärker politisiert als Polens Landesjustizrat – diesem gehören 17 Richter, sechs Parlamentsabgeordnete sowie zwei von der Regierung entsandte Mitglieder an.

    Gemäß EU-Recht ist Polen als Einzelstaat berechtigt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen ein anderes Mitglied anzustrengen. Dies ist zwar unüblich, aber nicht unmöglich. Zunächst muss sich die EU-Kommission mit den Vorwürfen befassen – sollte diese grünes Licht geben, könnte der EuGh dem deutschen Richterwahlsystem am Ende ernsthafte Probleme attestieren. Das wird zwar nicht passieren; längst gibt es in der EU Gleiche und besonders Gleiche. Auch das Bundesverfassungsgericht ist zuletzt scharf in die Kritik geraten.

    Bezeichnend der Umgang mit dem Klima-Urteil: Eine Reihe von NGOs hatten schärfere Klima-Regeln eingeklagt – und die Bundesregierung sich kaum dagegen verteidigt. Es ist eher das Protokoll eines grünen Ortsvereins als das abgewogene Urteil eines hohen Gerichts – und dazu passt, dass die mit der Formulierung des Urteils beauftrage Richterin Gabriele Britz ganze Passagen aus einem Pamphlet übernahm, das ihr Ehemann als Vorsitzender der Frankfurter Grünen vorformuliert hat. Unabhängigkeit sieht anders aus.

    Auch das jüngste Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts dehnt das Recht: so würde das Recht der Bundesländer, in eigener Sache über Gebührenerhöhung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu entscheiden, einfach weggewischt: Künftig darf der Staatsrundfunk Gebührenerhöhungen selbst beantragen und sich damit weitgehend selbst bewilligen; ganz ohne Parlamentsbeschluss.

    Während das der Regierung opportune Klima-Urteil trotz der Komplexität und gewaltiger Folgewirkung in Rekordzeit gefällt wurde, dauert es mit dem Urteil, wenn die Regierung in die Klemme geraten könnte.

    Viele werfen Karlsruhe bewusste Untätigkeit während der Lockdownzeit vor, in der das Gericht hunderte Eilanträge auf die lange Bank schob und sich stattdessen zum vertraulichen Dinner mit der Kanzlerin traf.


    Und bezeichnend für die kaum wirklich gegebene Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts:
    Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen seinen Präsidenten Stephan Harbarth abgelehnt. In dem Verfahren zur sogenannten Bundesnotbremse ging es um jenes Abendessen im Bundeskanzleramt. Das Bundesverfassungsgericht begründete die Entscheidung zu Harbarth und einer weiteren Verfassungsrichterin am Montag in Karlsruhe damit, dass Treffen mit der Bundesregierung kein Grund für den Vorwurf der Befangenheit seien. Dies hatten mehrere Kläger anders gesehen – aber das Gericht „in eigener Sache“ einfach abgeschmettert.

    Auch das Ernennungsverfahren am Bundesverfassungsgericht sieht sich dem Vorwurf der Politisierung ausgesetzt – nicht zuletzt, weil mit Stephan Harbarth ein langjähriger Führungspolitiker der Regierungsfraktion erst Richter und innerhalb kürzester Zeit sogar Gerichtspräsident wurde.

    Ein negatives EuGh-Urteil zum Bundesverfassungsgericht könnte Wellen schlagen – und diese könnten in Karlsruhe brechen. Aber die Gefahr ist gering. Denn nicht die wirklichen Skandale und Schwächen der deutschen Gerichtsbarkeit werden verfolgt, sondern weit geringere in Polen. Recht ist in der EU zunehmend eine reine Machtfrage und folgt politischen Opportunitäten.

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  9. #19
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    Zitat Zitat von Buella Beitrag anzeigen
    Offenkundig sind die Vorwürfe gegen die polnische Justiz geradezu ein lächerlicher Furz, wenn man sich die Zustände und die Rechtsauffassungen der überzeugten Demokraten in Berlin und Karlsruhe anschaut:
    Der polnische Vortrag ist nur dumm, blöder Versuch einer Retourkutsche. Ähnlich dumm wie die Aussage des MinPrä bzgl " Erpressung"

    Das Verfahren der Richtereinsetzung ist durch die Aufsplittung der Berechtigten Wahlmänner auf 2 verfassungsrechtliche Institutionen breit im demekratischen Gedanken der Gewaltenteilung aufgestellt, anders als das Gängelungsgesetz des Kazcynki- Staates.

    Raffst du , ähnlich aufgestellt wie die dämliche polnische Sicht nicht. Aber du machst deutlich Dumme versgehen sich auf low level grenzüberschreiten gut.
    Geändert von beathooven (21.10.2021 um 09:41 Uhr)

  10. #20
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    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Einstellungsvoraussetzung sollte sein, daß er nie ein Mitglied einer Partei war und nur in der Justiz gearbeitet hat. Ein Unding, daß man diese Lobbyisten dort einsetzt. Das zeigt, mit was für eine Räuberbande wir es zu tun haben.
    Sehr richtig!
    Leider ist das BVerfG zu einem Sammelruheplatz für abgehalfterte Politiker geworden, die denen (z.B.Merkel) dankbar sind, die ihnen diese Pfründe erschlossen haben!
    Wer sich über Polen beschwert sollte erstmal hier seinen Finger in die Wunde legen.
    Polen wird über kurz oder lang diesen deutschen Mißstand aufzuzeigen.

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