Was ist das nur für ein Vogel? Der Gender Ga, Ga, Georg Soros Müllhaufen von angeblichen 'Richtern, im Mafia Klientel Stile ernannt, braucht Beratung
[Links nur für registrierte Nutzer]
[Links nur für registrierte Nutzer]
Seit Juni 2020 Präsident des Bundesverfassungsgerichts: Stephan Harbarth (51), ehemaliger CDU-Politiker
Von: Lydia Rosenfelder
05.02.2023 - 14:44 Uhr
Seit der Vertraute von Angela Merkel und Ex-CDU-Politiker Stephan Harbarth (51) an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) steht, wird es für den Steuerzahler immer teurer!
Grund: Das höchste deutsche Gericht lässt sich von externen Anwälten für viel Geld beraten, obwohl es genügend Rechtsexpertise im eigenen Haus haben müsste. Neben den Verfassungsrichtern und deren sog. wissenschaftlichen Mitarbeitern arbeiten dort auch Juristen in der Verwaltung.
Im Juni 2020 wurde Harbarth Präsident, in diesem Jahr gab das BVerfG „nur“ 31 228 Euro für externe Anwälte aus. 2021 waren es schon 55 140 Euro. 2022 flossen 95 808 Euro Steuergeld.
Ganz anders in den Jahren vor Harbarths Präsidentschaft. Von 2017 bis 2019 floss kein einziger Euro für externe Anwaltsberatung.
Lesen Sie auch
Teaser-Bild
Schlappe für Stephan Harbarth Hammer-Urteil gegen Merkels Lieblingsrichter
Es ist die bisher größte Schlappe für Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts!
Das Bundesverfassungsgericht bekommt Nachhilfe in Sachen Verfassungsrecht!
Das Gericht begründet die Ausgaben u.a. damit, dass es keine Expertise im Presserecht habe. Und spannt eine Kanzlei ein, die gar nicht auf Presserecht spezialisiert ist!
Denn die Gelder gehen zunehmend an eine Kanzlei mit Fokus auf öffentlichem Wirtschaftsrecht: [Links nur für registrierte Nutzer]. Sie vertrat die Interessen von Harbarths Gericht im Rechtsstreit mit BILD. Es ging um das umstrittene Kanzleramtsdinner zum Thema Corona, während Verfahren zu Merkels „Bundesnotbremse“ liefen (30. Juni 2021). BILD hatte Fragen dazu und zu einem Briefwechsel von Merkel und Harbarth, die das Bundesverfassungsgericht lange komplett abblockte. Am Ende des Rechtsstreits stellte das Karlsruher Verwaltungsgericht fest, dass das BVerfG die Fragen von Anfang an hätte beantworten müssen.
[Links nur für registrierte Nutzer]
Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)