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Thema: Belgien: Verbot von Schächten ohne Betäubung verstößt nicht gegen Verfassung

  1. #1
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    Standard Belgien: Verbot von Schächten ohne Betäubung verstößt nicht gegen Verfassung

    Eine erfreuliche Nachricht aus Belgien. In Buntland wird hingegen nach wie vor den religiösen Befindlichkeiten, auch was die Knabenbeschneidung angeht, der Vorzug gegeben vor Kindeswohl und Tierwohl.

    Das Verbot von Schächten ohne eine vorherige Betäubung der Tiere verstößt nicht gegen die belgische Verfassung, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Flandern und die Wallonie hatten ein entsprechendes Verbot eingeführt. Dagegen waren aber verschiedene muslimische und jüdische Gruppen vor Gericht gezogen, weil sie durch das Verbot ihr Recht auf freie Religionsausübung verletzt sahen.
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    Interessant daran ist, daß Buntland diese Richtlinie nicht umzusetzen zu gedenken scheint:

    Der Verfassungsgerichtshof folgte damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Der hatte Ende 2020 geurteilt, dass Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auch bei rituellen Schlachtungen wie Schächtungen aus Gründen des Tierschutzes eine Betäubung vorschreiben können.
    Es ist mir völlig unverständlich, wieso Schächten aus religiotischen Gründen in der BRD erlaubt ist, denn:
    Der Verfassungsgerichtshof erkennt zwar an, dass dadurch in gewisser Weise die Freiheit der Religionsausübung jüdischer und muslimischer Gläubiger eingeschränkt werde. Der Schutz von Tieren als Wesen, die beispielsweise Furcht und Schmerz empfinden könnten, sei aber ein legitimes und zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis. Es gebe einen wissenschaftlichen Konsens, der bestätige, dass eine vorherige Betäubung die beste Methode sei, um das Leiden der Tiere so gering wie möglich zu halten.

  2. #2
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Belgien: Verbot von Schächten ohne Betäubung verstößt nicht gegen Verfassung

    Die hergelaufenen fanatischen muslimischen Sandaffen und Buschneger bieten uns
    Deutschen Kartoffelkoepfen ja auch keine Betaeubung an, bevor sie uns messern.
    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! "

    (Sheriff von Nottingham)

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Belgien: Verbot von Schächten ohne Betäubung verstößt nicht gegen Verfassung

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    Die hergelaufenen fanatischen muslimischen Sandaffen und Buschneger bieten uns
    Deutschen Kartoffelkoepfen ja auch keine Betaeubung an, bevor sie uns messern.
    Jetzt halt mal die Füße still wenn Du von hinten gemessert wirst wachst Du bei Deinen 72 Jungfrauen wieder auf und gut ist es.
    Oder sind das die Andern und Du wirst mit Manna gefüttert?
    Mein Religionsunterricht war vor vielen-vielen Jahren das kann man schon etwas durcheinander bringen.
    Gruß Kiwi
    Einige kennen mich - viele können mich.

  4. #4
    Herzland Benutzerbild von Süßer
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    Standard AW: Belgien: Verbot von Schächten ohne Betäubung verstößt nicht gegen Verfassung

    Nur mal als Erinnerung; Schächten hat 2 Ziele: durch den Schmerz soll ein Maximum an Adrenalin im Schlachttier in den Blutkreislauf gebracht werden, der die Adern verschließt und so möglichst viel Blut im Muskelgewebe hält.
    Und das Tier soll möglichst, durch die eigene Herzkraf,t das gesamte Blut aus seinem Körper befördern.
    Dazu ist es zwingend nötig, daß das Tier seinen Tot bewußt miterlebt!

    Ich halte mich hier mit weiteren Wertungen zurück aber schmerzfrei ist eine glatte Lüge...

  5. #5
    Toxisch Benutzerbild von John Donne
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    Standard AW: Belgien: Verbot von Schächten ohne Betäubung verstößt nicht gegen Verfassung

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    [...]
    Es ist mir völlig unverständlich, wieso Schächten aus religiotischen Gründen in der BRD erlaubt ist, denn:
    Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern.

  6. #6
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Belgien: Verbot von Schächten ohne Betäubung verstößt nicht gegen Verfassung

    Zitat Zitat von Süßer Beitrag anzeigen
    Nur mal als Erinnerung; Schächten hat 2 Ziele: durch den Schmerz soll ein Maximum an Adrenalin im Schlachttier in den Blutkreislauf gebracht werden, der die Adern verschließt und so möglichst viel Blut im Muskelgewebe hält.
    Und das Tier soll möglichst, durch die eigene Herzkraf,t das gesamte Blut aus seinem Körper befördern.
    Dazu ist es zwingend nötig, daß das Tier seinen Tot bewußt miterlebt!

    Ich halte mich hier mit weiteren Wertungen zurück aber schmerzfrei ist eine glatte Lüge...
    so ist es leider! Wer schächten will, kann es in seiner Heimat machen und ausreisen. ich bin gegen jedes Tierleid, vor allem wenn es unnötig ist

  7. #7
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    Standard AW: Belgien: Verbot von Schächten ohne Betäubung verstößt nicht gegen Verfassung

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    so ist es leider! Wer schächten will, kann es in seiner Heimat machen und ausreisen. ich bin gegen jedes Tierleid, vor allem wenn es unnötig ist
    Die strenggläubigen Juden und Moslems schaden sich ja auch selbst, wenn sie Fleisch voller Stresshormone zu sich nehmen. Wahrscheinlich wurde diese Prozedur damals erfunden, um Krieger noch kriegerischer zu machen.
    Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Orte (je ca. 5'000 bis 50'000 Einwohner groß) im Konfliktfall mit Lokalreferendum
    legal aus lokal unerwünschten Bundes- und Landesgesetzen ausoptieren können.

  8. #8
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    Standard AW: Belgien: Verbot von Schächten ohne Betäubung verstößt nicht gegen Verfassung

    Das entscheidende juristische Detail scheint ernüchternderweise dieses zu sein: umkehrbare Betäubung.
    Hier ein älterer Artikel zum genannten EuGH-Urteil (gekürzt von mir):
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    Flämisches Verbot betäubungsloser Schächtung ist zulässig

    Der EuGH hat geurteilt, dass EU-Länder das rituelle Schächten einschränken können, z.B. mit einer umkehrbaren Betäubung. Das verstoße nicht gegen die Religionsfreiheit, so die Richter.

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    Ferner entschieden die Luxemburger Richter, dass mit dieser Regelung nicht gegen die in der Grundrecht-Charta der Europäischen Union verankerte Religionsfreiheit verstoßen werde.
    Widerstand

    Gegen das flämische Gesetz hatten mehrere jüdische und muslimische Vereinigungen Klage erhoben und gefordert, dieses insgesamt oder teilweise für nichtig zu erklären. Begründet wurde die Klage damit, dass den Gläubigen die Möglichkeit genommen werde, sich mit Fleisch von Tieren zu versorgen, die gemäß ihren religiösen Geboten geschlachtet worden seien.
    Es hindere daher die Gläubigen daran, ihre Religion auszuüben. Vor diesem Hintergrund hatte der belgische Verfassungsgerichtshof den EuGH um eine Vorabentscheidung gebeten.
    Im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Einschränkung stellte der EuGH jetzt fest, dass die Vorgaben des flämischen Dekrets es durchaus ermöglichten, „ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Bedeutung, die dem Tierschutz beigemessen wird, und der Freiheit der jüdischen und muslimischen Gläubigen, ihre Religion zu bekennen“, zu gewährleisten. Die Verpflichtung zur umkehrbaren Betäubung ist nach Auffassung der Richter geeignet, das Ziel der Förderung des Wohlbefindens der Tiere zu erreichen.

  9. #9
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Belgien: Verbot von Schächten ohne Betäubung verstößt nicht gegen Verfassung

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    Eine erfreuliche Nachricht aus Belgien. In Buntland wird hingegen nach wie vor den religiösen Befindlichkeiten, auch was die Knabenbeschneidung angeht, der Vorzug gegeben vor Kindeswohl und Tierwohl.


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    Interessant daran ist, daß Buntland diese Richtlinie nicht umzusetzen zu gedenken scheint:



    Es ist mir völlig unverständlich, wieso Schächten aus religiotischen Gründen in der BRD erlaubt ist, denn:
    Dieses brutale Töten muss verboten werden. Wer sowas machen will, sollte schleunigst in seine Heimat gehen.

  10. #10
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    Standard AW: Belgien: Verbot von Schächten ohne Betäubung verstößt nicht gegen Verfassung

    Zitat Zitat von John Donne Beitrag anzeigen
    Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern.
    Es erinnert mich frappant an das Urteil zur Knabenbeschneidung. Da wurde auch in einem Sinne herumlaviert, daß man tatsächlich Deine Aussage unterschreiben könnte.

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