Eine erfreuliche Nachricht aus Belgien. In Buntland wird hingegen nach wie vor den religiösen Befindlichkeiten, auch was die Knabenbeschneidung angeht, der Vorzug gegeben vor Kindeswohl und Tierwohl.

Das Verbot von Schächten ohne eine vorherige Betäubung der Tiere verstößt nicht gegen die belgische Verfassung, hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Flandern und die Wallonie hatten ein entsprechendes Verbot eingeführt. Dagegen waren aber verschiedene muslimische und jüdische Gruppen vor Gericht gezogen, weil sie durch das Verbot ihr Recht auf freie Religionsausübung verletzt sahen.
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Interessant daran ist, daß Buntland diese Richtlinie nicht umzusetzen zu gedenken scheint:

Der Verfassungsgerichtshof folgte damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Der hatte Ende 2020 geurteilt, dass Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auch bei rituellen Schlachtungen wie Schächtungen aus Gründen des Tierschutzes eine Betäubung vorschreiben können.
Es ist mir völlig unverständlich, wieso Schächten aus religiotischen Gründen in der BRD erlaubt ist, denn:
Der Verfassungsgerichtshof erkennt zwar an, dass dadurch in gewisser Weise die Freiheit der Religionsausübung jüdischer und muslimischer Gläubiger eingeschränkt werde. Der Schutz von Tieren als Wesen, die beispielsweise Furcht und Schmerz empfinden könnten, sei aber ein legitimes und zwingendes gesellschaftliches Bedürfnis. Es gebe einen wissenschaftlichen Konsens, der bestätige, dass eine vorherige Betäubung die beste Methode sei, um das Leiden der Tiere so gering wie möglich zu halten.