Unsinn! Du verstehst den Gesetzestext nur nicht bzw. interpretierst ihn wie es Dir gefaellt.
Der Gesetzestext ist klar, deutlich und daher nicht interpretierbar." Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können. "
Wenn Dir und Deinesgleichen das nicht passt, lasst Euch impfen!