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Thema: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

  1. #141
    Meisterdiener Benutzerbild von Flaschengeist
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Doppelstern Beitrag anzeigen
    Je nach Bundesland wird aber die Quarantäne mit zur Arbeitsunfähigkeit gerechnet. Das habe ich hier nicht erfahren, es wurde von allen abgestritten.
    Das wäre mir neu, da das eine Bundessache ist und keiner Ländersache. Auch ist es unlogisch, da ja viele AN trotz Quarantäne arbeiten können und auch müssen.

    Werde ich vom Job freigestellt, wenn das Gesundheitsamt häusliche Quarantäne anordnet? Oder winkt dann Home Office? Wir zeigen Ihnen, in welchen Fällen Sie arbeiten müssen.

    Quarantäne: In diesem Fall schreibt Sie der Arzt krank
    Ob Sie in Quarantäne arbeiten müssen oder nicht, hängt zunächst davon ab, ob Sie Symptome einer Covid-19 Erkrankung zeigen. Wer Anzeichen für eine Corona-Erkrankung wie Husten, Fieber oder leichte Halsschmerzen verspürt, den darf der Arzt laut [Links nur für registrierte Nutzer] krankschreiben. Mit der ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) melden Sie sich dann beim Arbeitgeber krank. In diesem Fall müssen Sie in Quarantäne natürlich nicht arbeiten, genau wie bei anderen Erkrankungen auch.

    Arbeiten in Quarantäne: In diesem Fall müssen Sie arbeiten

    Wenn Sie in häuslicher Quarantäne keinerlei Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 zeigen, müssen Sie jedoch zwingend arbeiten, wenn Ihnen Home Office möglich ist. Dasselbe gilt, wenn Sie sich an einem anderen Ort in Quarantäne befinden und von dort aus mobil arbeiten können (zum Beispiel auf einer Dienstreise).
    Doch Vorsicht: Wer nicht arbeitet, obwohl er in Quarantäne arbeiten könnte, der begibt sich auf dünnes Eis. Denn arbeitsrechtlich kommt dies einer [Links nur für registrierte Nutzer] gleich. Arbeitnehmern droht dann eine [Links nur für registrierte Nutzer] bis hin zur [Links nur für registrierte Nutzer].

    Diese Arbeitnehmer sind in Quarantäne von der Arbeitspflicht befreit

    Wer zwingend im Betrieb arbeiten muss, weil er etwa Maschinen bedient, der ist in der Regel von seiner Arbeitspflicht befreit. Doch auch in diesem Fall gibt es Ausnahmen: Der Arbeitgeber darf laut seines Weisungsrecht dem Beschäftigten auch Aufgaben zuweisen, die er innerhalb der Quarantäne erledigen kann. Sie sollten also unbedingt mit Ihrem Vorgesetzten die Situation besprechen und keinesfalls einfach zuhause bleiben, wenn Sie in Quarantäne müssen
    Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.

  2. #142
    immer noch nicht geimpft Benutzerbild von Doppelstern
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Flaschengeist Beitrag anzeigen
    Das wäre mir neu, da das eine Bundessache ist und keiner Ländersache. Auch ist es unlogisch, da ja viele AN trotz Quarantäne arbeiten können und auch müssen.

    Werde ich vom Job freigestellt, wenn das Gesundheitsamt häusliche Quarantäne anordnet? Oder winkt dann Home Office? Wir zeigen Ihnen, in welchen Fällen Sie arbeiten müssen.

    Quarantäne: In diesem Fall schreibt Sie der Arzt krank
    Ob Sie in Quarantäne arbeiten müssen oder nicht, hängt zunächst davon ab, ob Sie Symptome einer Covid-19 Erkrankung zeigen. Wer Anzeichen für eine Corona-Erkrankung wie Husten, Fieber oder leichte Halsschmerzen verspürt, den darf der Arzt laut [Links nur für registrierte Nutzer] krankschreiben. Mit der ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) melden Sie sich dann beim Arbeitgeber krank. In diesem Fall müssen Sie in Quarantäne natürlich nicht arbeiten, genau wie bei anderen Erkrankungen auch.

    Arbeiten in Quarantäne: In diesem Fall müssen Sie arbeiten

    Wenn Sie in häuslicher Quarantäne keinerlei Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 zeigen, müssen Sie jedoch zwingend arbeiten, wenn Ihnen Home Office möglich ist. Dasselbe gilt, wenn Sie sich an einem anderen Ort in Quarantäne befinden und von dort aus mobil arbeiten können (zum Beispiel auf einer Dienstreise).
    Doch Vorsicht: Wer nicht arbeitet, obwohl er in Quarantäne arbeiten könnte, der begibt sich auf dünnes Eis. Denn arbeitsrechtlich kommt dies einer [Links nur für registrierte Nutzer] gleich. Arbeitnehmern droht dann eine [Links nur für registrierte Nutzer] bis hin zur [Links nur für registrierte Nutzer].

    Diese Arbeitnehmer sind in Quarantäne von der Arbeitspflicht befreit

    Wer zwingend im Betrieb arbeiten muss, weil er etwa Maschinen bedient, der ist in der Regel von seiner Arbeitspflicht befreit. Doch auch in diesem Fall gibt es Ausnahmen: Der Arbeitgeber darf laut seines Weisungsrecht dem Beschäftigten auch Aufgaben zuweisen, die er innerhalb der Quarantäne erledigen kann. Sie sollten also unbedingt mit Ihrem Vorgesetzten die Situation besprechen und keinesfalls einfach zuhause bleiben, wenn Sie in Quarantäne müssen


    Bei Home office ist alles klar. Aber z.Bsp bei einem Installateur ist das überhaupt nicht möglich. Es ging darum, ob Ärzte den Patienten krank schreiben und die Quarantänezeit mit einschließen. Und das scheint also wie im oberen Beispiel (in Rot) möglich zu sein. Das ist aber offenbar je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, lt. der jetzigen Auskunft der AOK.
    Sie sind wie eine Wolke: wenn sie sich verziehen, kann es doch noch ein schöner Tag werden.

    Für mich gibt es nur noch die AFD.

  3. #143
    Wehrwolf Benutzerbild von Seligman
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Flaschengeist Beitrag anzeigen
    Wer bei einer Covid-Infektion keine Krankschreibung gebacken kriegt, hat sie auch nicht verdient.
    Endlich werden wieder mehr an Covid erkranken...
    EVENT 201 - Beweist die PLandemie. - Geplante Wirklichkeit. Lernt die Fakten über EVENT 201 !

  4. #144
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Doppelstern Beitrag anzeigen
    Ich würde sagen, wir stoppen jetzt hier das Gespräch. Ich habe mich bei der AOK informiert und die sind für mich in meinem Bundesland relevant. Egal ob Du meinst die Coronaregeln/Gesetze mit Kochlöffeln gefressen zu haben.

    Verstehe nicht, wie man direkt so ausrasten kann ?
    Ich wäre gerne dabei gewesen, welche Fragen du gestellt hast. Wie du die Antworten aufgenommen und verstanden hast, kann man nicht nur vermuten, sondern lesen.

  5. #145
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Doppelstern Beitrag anzeigen
    Bei Home office ist alles klar. Aber z.Bsp bei einem Installateur ist das überhaupt nicht möglich. Es ging darum, ob Ärzte den Patienten krank schreiben und die Quarantänezeit mit einschließen. Und das scheint also wie im oberen Beispiel (in Rot) möglich zu sein. Das ist aber offenbar je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, lt. der jetzigen Auskunft der AOK.
    Ja, mei, soviele Buchstaben und immer nur halb begriffen. Wer krank ist und Symptome hat, wird bzw. kann krankgeschrieben werden.
    Wer in Quarantäne gesetzt wird, ist nicht krank.

    Hat also mit Home Office nix zu tun.

    Verstehst???

    Ach, ja, und Home Office und Quarantäne: Sollte jemand in Quarantäne noch arbeiten können, bedarf er auch keiner Entschädigungsleistung für einen Arbeitsausfall, den er ja gar nicht hat.

  6. #146
    Mitglied
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Blödsinn.
    Wieso? Das macht man seit Jahrtausenden so: Jemand, der krank sein könnte, von dem man es aber nicht genau weiß, wird für eine gewisse Zeit abgesondert, und man schaut, ob sich Symptome zeigen. Solche Verfahren findet man schon in der Bibel. Im Italien des Mittelalters mussten zur Pestzeit Schiffe vor den Häfen von Genua und anderen Städten 40 Tage auf Reede liegen und durften erst einlaufen, wenn die Besatzung immer noch gesund war. Von den 40 Tagen kommt das Wort Quarantäne.

  7. #147
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Was, wenn zu Beginn der Quarantäne der Quarantäner "urplötzlich" von permanenten Bauchschmerzen heimgesucht wird, und er deshalb seinen Hausarzt einbestellt ?

    Ich gehe auch davon aus, daß der psychische Druck einer Quarantäne krank machen wird. Man bekommt den Schein ja jetzt auch online.

  8. #148
    Mitglied
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Wieso? Das macht man seit Jahrtausenden so: Jemand, der krank sein könnte, von dem man es aber nicht genau weiß, wird für eine gewisse Zeit abgesondert, und man schaut, ob sich Symptome zeigen. Solche Verfahren findet man schon in der Bibel. Im Italien des Mittelalters mussten zur Pestzeit Schiffe vor den Häfen von Genua und anderen Städten 40 Tage auf Reede liegen und durften erst einlaufen, wenn die Besatzung immer noch gesund war. Von den 40 Tagen kommt das Wort Quarantäne.
    Quarantäne hat nichts mit gesund oder krank zu tun. Es geht darum, die Zeit zu überbrücken, in der ein mutmaßlich Infizierter ansteckend ist.
    Und wer erkrankt ist, kommt selbst verständlich auch in Quarantäne.
    Quarantäne ist der Schutz der anderen vor Verbreitung eines Virus.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  9. #149
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Ich gehe auch davon aus, daß der psychische Druck einer Quarantäne krank machen wird. Man bekommt den Schein ja jetzt auch online.
    Ich wäre mit solchen Ratschlägen aber ganz vorsichtig:


    14. September 2021
    Trotz Pandemie: Online-Krankschreibung ohne ärztliche Untersuchung nicht ausreichend – Anforderungen der Rechtsprechung an die Beweiskraft einer AU-Bescheinigung

    ...stellt sich die Frage, inwieweit Arbeitgeber verpflichtet sind, die im elektronischen Wege ausgestellten AU-Bescheinigungen als hinreichenden Nachweis für das tatsächliche Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit anzuerkennen. Die Beschlüsse des GBA sind jedenfalls für den Arbeitnehmer* und für den Arbeitgeber nicht bindend; hier ist das individuelle Vertragsverhältnis zwischen beiden Parteien maßgeblich.

    Auch unabhängig von den Besonderheiten während der pandemischen Lage stellt sich die Frage für Arbeitgeber, welche Hürden regelmäßig an den Nachweis zur Krankschreibung zu stellen sind.
    Bei Krankschreibung ohne jeglichen Arztkontakt: Beweiskraft beeinträchtigt

    Bereits vor dem Höhepunkt der Pandemie war nach Ansicht der Rechtsprechung die Beweiskraft einer AU-Bescheinigung ohne jeglichen Arztkontakt erschüttert (vgl. LG Hamburg, Urteil v. 3. September 2019 – 406 HKO 56/29, in der Berufungsinstanz bestätigt: OLG Hamburg, Urteil v. 5. November 2020 – 5 U 175/19). Dies hatte für den betroffenen Arbeitnehmer zur Folge, dass die Fehlzeiten als nicht ausreichend entschuldigt anzusehen waren und somit auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung leerlief....


    und

    Es besteht daher gerade für Arbeitnehmer in Einzelfällen das Risiko, am Ende ohne den Anspruch auf Entgeltfortzahlung dazustehen. Dies hat auch das Arbeitsgericht Berlin (Urteil v. 1. April 2021 – 42 Ca 16289/20) in einem weiteren Fall entschieden, in dem gewerbliche Angebote zur Krankschreibung genutzt wurden. Ein Arbeitnehmer aus Berlin hatte mithilfe des Anbieters über WhatsApp die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen, ohne dass dieser Kontakt zu einem Arzt hatte. Der Arbeitnehmer konnte auf der Website aus 12 Grunderkrankungen wählen, mit denen dann nach Eingabe der persönlichen Daten die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt ...

    und so weiter, hier weiter:

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  10. #150
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Fakemeldungen zur Entgeltfortzahlung

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Quarantäne hat nichts mit gesund oder krank zu tun. Es geht darum, die Zeit zu überbrücken, in der ein mutmaßlich Infizierter ansteckend ist.
    Und wer erkrankt ist, kommt selbst verständlich auch in Quarantäne.
    Quarantäne ist der Schutz der anderen vor Verbreitung eines Virus.
    Langsam habe ich hier den Eindruck, wir schreiben hier gegen eine Gummiwand, Perlen vor die Säue. Es wird allerdings gefährlich, wenn jetzt auch noch Rechtsratschläge verbreitet werden, wie man sich online krankschreiben kann, um an die Lohnfortzahlung im Quarantänefall zu kommen. Das kann mitunter nach hinten losgehen.

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