Hallo Deutschmann zuerst einen guten Morgen.
Ich bin für Wahlrecht erst ab Eintritt ins Berufsleben.
Mein Berufsleben hat mit 14 Jahren und drei Monaten angefangen.
Ganz schwach hatte ich eine Ahnung dass es zweierlei Menschen gibt, was Genaueres ist erst später dazu gekommen.
Wie sollte ich da schon wissen was ich mit, meinem „Wahlrecht“ anfangen sollte.
Heute ist man mit 18 Lenzen volljährig – wahlberechtigt – Führerschein – voll geschäftsfähig usw.
Wenn aber so ein junger Bürger/in eine schwere Straftat begeht - Mord z.B. kann er/sie als Heranwachsende/r verurteilt werden.
Irgendwas stimmt nicht.
Gruß Kiwi
Einige kennen mich - viele können mich.
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