Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.
die Sozial Media Verbloedung, gerade bei Frauen, man kann es kaum glauben, wie deppert Viele Frauen geworden sind. Gab es immer schon, aber nicht so deppert wie heute
LIEBESGRÜSSE AUS KENI
Auf der Spur der Liebesmafia: Honigfalle für Touristinnen – Teil I
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Dieser erste Eindruck ist entscheidend, suggeriert er doch – wie auch den späteren Bezness-Opfern, die hier ankommen – in einer ganz anderen Welt, weit weg von Kontinentaleuropa zu sein. In einer Welt, in der alles möglich ist. In der selbst ältere bis alte, übergewichtige oder gebrechliche Frauen nicht nur die weißen Strände und die Tropensonne genießen können, sondern auch große Gefühle: Leidenschaft und vielleicht sogar »echte« Liebe. So fallen bei vielen weiblichen Ankömmlingen bereits am Flughafen der gesunde Menschenverstand und die Vorsicht ab wie eine zweite Haut.[Links nur für registrierte Nutzer]Europäische und vor allem deutsche und österreichische Frauen wären die »allerbesten«, weil sie so großzügig und tolerant seien.
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Ja, es gibt Eheverträge, die seinerzeit ohne weiteres abgeschlossen werden konnten. Aber heute ist es z.T. so, dass wenn Du z.B. als Arzt eine Krankenschwester heiratest - was, wie ich mir habe sagen lassen, nur noch selten vorkommt - sie durchaus ansehnliche Unterhaltsansprüche aus Die rausholen kann, wenn sie sich dahin einlässt, sie habe sich um einen Medizinstudienplatz beworben und das wegen der Ehe mit Dir gelassen. Dann ist z.B. heute der Versorgungsausgleich nicht mehr im Vorwege ausschließbar. Insgesamt hängt auch manches vom Gericht ab. Für meine erste ehe hatte ich mir ein Exemplar erarbeitet, was damals "durchgestanden" hat. Das beste aber ist, wenn man darauf achtet, eine Partnerin (oder als Frau einen Partner) zu heiraten, der in etwa gleich auf liegt mit seinen Einkünften. Meine erste Frau habe ich gleich nach dem 2. Staatsexamen an die Bewerberei getrieben. Genauer gesagt, die Bewerbungen geschrieben. Und es dauerte nicht lange und sie war bei einem Versicherer festangestellt. Als sie mit der Ehe-Nummer in die Spur kam, wurde da gerade eine Beförderungsstelle neu besetzt und ich habe angeregt, sich dafür zu bewerben und frühestens danach zu heiraten. Und so geschah es auch. Fünf Jahre später war es dann soweit: Einvernehmliche Scheidung und wir haben uns nie wieder gesehen. Kein Zugewinnausgleich, kein Versorgungsausgleich - war wie gesagt damals noch machbar - und nie einen Pfennig Unterhalt hin wie her. Und dass es so lief, sage ich, lag zur Hälfte an dem Ehevertrag und zur anderen daran, dass wir beide vernünftig zahlende Jobs hatten.
Ach ja: Gütertrennung ist sowieso nur so ein Schlagwort. Der gesetzliche Güterstand ist der der Gütertrennung. allerding gekoppelt mit der Pflicht den Zugewinn auszugleichen. Das hatte ich ausgeschlossen. Da wir auch den Versorgungsausgleich ausgeschlossen hatten, war das eine Gütertrennung. Aber wie gesagt, ich möchte nicht wissen, was los gegangen wäre, wenn sie nicht ihren Job gehabt hätte... Ehevertrag hin oder her.
Geändert von Väterchen Frost (13.09.2021 um 19:24 Uhr)
"Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit ihnen etwas anzufangen."
(Sir Arthur Conan Doyle)
In Erinnerung an meinen lieben Bruder Stanislaw (1983-2023), gefallen in der Lugansker Volksrepublik.
Ich kenne auch so einen Fall von "Ehevertrag", der dem einen Teil alles, dem anderen Teil nichts zubilligte. Ehen unter einem solchen Stern haben sowieso keine Zukunft. Meistens sind es die Männer, die meinen, sie könnten irgendeine Katalogbumsbärbel auf diese Weise knechten. Die Richter lachen sich über solche "Verträge" tot. Ich kenne einen Fall, in dem der Richter ganz theatralisch die Vertragskopie zusammenknüllte und unter dem Beifall der meisten Anwesenden in den Papierkorb warf.
Ich kenne aber auch einen anderen Fall von Ehevertrag zwischen einer reichen Brauereierbin vom Tegernsee und ihrem charmanten, ansonsten aber mittellosen Ehemann. Der heiratete in einen Riesenhaufen Geld und einen ebenso großen Haufen Scheiße, und es kam der Tag, an dem er den Wohlstand in Knechtschaft wieder gegen Armut in Freiheit tauschte. Der Ehevertrag war von einer teuren Münchner Anwaltskanzlei wasserdicht aufgesetzt.
Nutzer ausgeschieden
Das galt für meinen Ehevertrag auch. Fand der richter vor dem Familiegngericht im Kreis Herzogtum Lauenburg auch. Ich hatte detailliert jedes kleine Teil beachtet und mit einer angepassten Regelung versehen. Also Kinder ja - nein, wenn Kinder aus der Ehe dann Unterhalt so und so bemessen für so und so lange, abhängig von deren Alter und vom Alter der Mutter. Aber die Totalausschlüsse sind meistens unwirksam, es sei denn Millionär und Millionärin. Und ein Richter, der meint, er kann derart unsachlich rumtheaterieren, braucht mal was auf die Zwölf. Er soll sich sachlich benehmen und nicht den Kasper machen. Aber solche Vögel gibts immer mal wieder...
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