Mafia Vermarktung eines Betruges, was ich von Beginn anschrieb. Skandal Betrugs Politik, wo heute der Balkan mit dem Muell, Reisen erpresst wird
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[B]
Alles was Markus Söder machte, war von Beginn an, illegal reine Willkür/B] Nur ein Verbrecher, konnte sich sowas ausdenken
"Fragwürdiges Menschenbild" – Söders Ausgangssperre war rechtswidrig
6 Okt. 2021 15:36 Uhr
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder gilt als Verfechter besonders strenger Maßnahmen zur Eindämmung von Sars-Cov-2. Als erstes Bundesland verhängte Bayern daher im März 2020 Ausgangsbeschränkungen. Jetzt fällte das Bayerische Verwaltungsgericht ein womöglich wegweisendes Urteil.
"Fragwürdiges Menschenbild" – Söders Ausgangssperre war rechtswidrig
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Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder gab sich seit Beginn der Corona-Pandemie als besonders tonangebend, wenn es um die Durchsetzung rigider Corona-Maßnahmen ging. Am 16. März 2020 rief die bayerische Staatsregierung den Katastrophenfall aus, um eine freiere Hand bei der Durchsetzung von Maßnahmen zum – wie es seither oft hieß – "Schutz der Bevölkerung" zu erhalten.
Söder zum Einheitstag: "Für die Freiheit auf die Straße zu gehen, war eine unglaubliche Leistung"
Auf einer Pressekonferenz Mitte März 2020 verkündete der bayerische Ministerpräsident dann, dass Bayern als erstes Bundesland eine landesweite Ausgangssperre einführen werde. Passend zum Anlass teilte Söder u.a. mit:
"Es ist ein Charaktertest für Bayern. Diejenigen, die sich schwer tun, diesen Charaktertest zu bestehen, denen geben wir jetzt Regeln, damit sie sich einbringen."
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Aktuell
Ausgangssperre rechtswidrig – Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Aktenzeichen: 20 N 20.767)
6. Oktober 2021
“Es wird festgestellt, dass § 4 Abs. 2 und 3 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung vom 27. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 158), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung zur Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 31. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 162) unwirksam war”. (Aktenzeichen: 20 N 20.767)
Damit schließt sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof, der im Januar noch Eilanträge gegen die Ausganssperre zurückgewiesen hatte, nun der Auffassung des OVG Lüneburg an (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 06.04.2021, Az.: 13 ME 166/21).
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen seien zum einen nicht erforderlich, da andere geeignete Mittel der Pandemiebekämpfung zur Verfügung stünden, etwa eine weitere Beschränkung der zulässigen Kontaktpersonen. Zum anderen sei die Ausgangssperre nicht angemessen, also verhältnismäßig im engeren Sinne, da der allenfalls geringe Effekt, der von ihr ausgeht, in keinem Verhältnis zu den damit verbundenen Beschränkungen der Freiheitsrechte der Bürger steht.
Die Entscheidung ist zu begrüßen. Es stellt sich jedoch die Frage, mit welcher Begründung das Bundesverfassungsgericht die mit Bundesgesetz eingeführte Ausgangssperre (“Bundesnotbremse”) rechtfertigen will. Dazu sind wahrscheinlich parteipolitisch interessierte Richter und Geschäftsessen mit der Bundesregierung erforderlich. Ansonsten dürften im Bundesgebiet dieselben Tatsachen vorherrschen wie in Bayern und in Niedersachsen. Nur die rechtlichen Auffassungen könnten abweichen.
Florian GempeSöder zum Einheitstag: "Für die Freiheit auf die Straße zu gehen, war eine unglaubliche Leistung"
Rechtsanwalt
Strafverteidiger
Der Volltext der Entscheidung lag bei Veröffentlichung des Artikels noch nicht vor. Quelle der Informationen: br.de und bild.de
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siehe auch Verfahren von
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Grundsätzlich ist der ganze Hokuspokus rechtswidrig, nach dem Infektionsschutzgesetz muß nämlich ein vermehrungsfähiges Agens nachgewiesen werden, bis jetzt war aber noch niemand in der Lage ein Virus zu isolieren, geschweige denn es durch die vier Henle - Kochschen Postulate zu bestätigen.
In Kanada wurde genau aus diesem Grund ein Angeklagter frei gesprochen.
Mittlerweil überführen immer mehr instanzen die Rechtsbrüche dieser Regierung...Gutachten zu den Maßnahmen belegen die Rechtswidrigkeit.
Dieses Verbrechen, wird viele Opfer und kriminelle System vernichten, was mit der Pharma Industrie, der NATO und den RKI Banden anfängt mit der EU
Bevölkerungs Reduzierung einkalkuliert, von den kriminellen EU Banden akzeptiert, keine Haftung. Das wurde von Pfizer Weltweit erpresst: Keine Haftung und GAVI hat Immunität für Alles, eine reine Verbrecher Organisation in Genf
Corona Zentrum der Welt.
Die Mafia Geschäfte des Markus Söder, der EU Mafia, Roche die alte Betrugs, Fälschungsfirma, mit ihrer Schwester Firma, NOVartis machen weiter. Der neue Müll, ohne jede Evidenz heisst. "Ronapreve", kommt mit mehreren Namen auf den Markt.
Vorbeugende Corona Medikamente, gegen Corona, auch für Jugendliche, dürfen ab sofort mit Notzulassung vermarktet werden, im Mafia Stile, wie Tamiflu, deshalb gibt es als Absatz Erpressungs Instrument, noch die sinnlosen Tests, ebenso Beschränkungen, bei Reise und Lokalen. Angst und Schrecken Marketing, von Verbrechern, wo Impfen des sinnlosen Mülls, erpresst werden soll, auch der Absatz des Pharma Mülls
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Nur Verbrecher gab der berrüchtigen Betrugs Firmen: Pfizer, überhaupt eine Zulassung, mit Hilfe von Jens Spahn, denn Pfizer ist die Pharma Firma, die über 2 Milliarden € in den USA bezahlen musste (in 2009), wegen Betrugs Marketing. Alles war erfunden, wie heute bei Biontech, der real Pleite Firma, wo Pfizer Müll verkaufte werden konnte, mit Hilfe von gekauften Politikern. Ein Europa keine Haftung, ebenso erpresst, mit Hilfe Angela Merkel, den Deutschen Ratten, überall in Europa und in der Welt. Das Bußgeld in 2009, wären Real wert heute: über 20 Milliarden €
Geändert von navy (13.10.2021 um 05:48 Uhr)
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