+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 14

Thema: BVerfG erklärt Sachsens-Anhalts Veto in Sachen Rundfunkgebühren für nichtig.

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von FaustDick
    Registriert seit
    17.10.2015
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    2.810

    Standard BVerfG erklärt Sachsens-Anhalts Veto in Sachen Rundfunkgebühren für nichtig.

    Was nicht passt wird passend gemacht. Nach dem die Erhöhung der Rundfunkgebühren zunächst an Sachsen Anhalts Veto gescheitert war, macht das Verfassungsgericht jetzt den Weg frei:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    In den Worten des Bundesverfassungsgerichts hört sich das in etwa so an:
    "Ein Land allein darf durch Nichtzustimmung aus der solidarischen Gemeinschaft der Lände nicht ausbrechen"

    Die Politik und die Medien feiern es als Sieg für Qualität und Demokratie:

    "Die Entscheidung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen" (ARD-Vorsitzender Tom Buhrow)

    "Der klare Beschluss der Karlsruher Richter bestätigt und stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Damit kann das ZDF für die kommenden Jahre verlässlich planen und dem Publikum weiter ein hochwertiges Programm bieten." (ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut)

    "Das ist ein sehr guter Tag für unsere Demokratie, für die Rundfunkfreiheit und für die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" (Tabea Rößner, die Grünen)


    Der Rundfunkbeitrag steigt in Zukunft auf 18,36€.
    Geändert von FaustDick (05.08.2021 um 16:29 Uhr)
    Eine Nation im ideologischen Wandel:

    - 1914: Für Kaiser, Volk und Vaterland
    - 1939: Für Führer, Volk und Vaterland
    - 2015: Für Refugees, gegen Volk und Vaterland

  2. #2
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
    Registriert seit
    23.06.2014
    Ort
    Tief im Westen
    Beiträge
    6.815

    Standard AW: BVerfG erklärt Sachsens-Anhalts Veto in Sachen Rundfunkgebühren für nichtig.

    Zitat Zitat von FaustDick Beitrag anzeigen
    Was nicht passt wird passend gemacht. Nachdem die Erhöhung der Rundfunkgebühren zunächst an Sachsen Anhalts Veto gescheitert war, macht das Verfassungsgericht jetzt den Weg frei:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    In den Worten des Bundesverfassungsgerichts hört sich das in etwa so an:
    "Ein Land allein darf durch Nichtzustimmung aus der solidarischen Gemeinschaft der Lände nicht ausbrechen"

    Die Politik und die Medien feiern es als Sieg für Qualität und Demokratie:

    "Die Entscheidung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen" (ARD-Vorsitzender Tom Buhrow)

    "Der klare Beschluss der Karlsruher Richter bestätigt und stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Damit kann das ZDF für die kommenden Jahre verlässlich planen und dem Publikum weiter ein hochwertiges Programm bieten." (ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut)

    "Das ist ein sehr guter Tag für unsere Demokratie, für die Rundfunkfreiheit und für die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" (Tabea Rößner, die Grünen)


    Der Rundfunkbeitrag steigt in Zukunft auf 18,36€.
    Nicht in Zukunft, sondern wie ich es verstanden habe rückwirkend zum 20. Juli

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von DUNCAN
    Registriert seit
    06.10.2016
    Beiträge
    4.376

    Standard AW: BVerfG erklärt Sachsens-Anhalts Veto in Sachen Rundfunkgebühren für nichtig.

    Zitat Zitat von FaustDick Beitrag anzeigen

    Der Rundfunkbeitrag steigt in Zukunft auf 18,36€.
    Ja und? 18,36€. die nicht für irgenwechen Mist gespendet werden können. 18,36€, die nicht für sinnlosen Dreck ausgegeben werden können. Den Kartoffeln geht es ohnehin noch immer viel zu gut. Schau dir die Fettgefressenen auf den Straßen an. Denen muss noch viel, viel mehr abgesaugt werden. Erst wenn sie nicht mehr spenden, und schlanker werden, sollte man das generelle Konzept der spürbaren Steuererhöhungen, versteckt oder offen. überdenken. ...zzz rrr
    „Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch“ Bertold Brecht, nach wie vor sehr aktuell

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
    Registriert seit
    25.06.2009
    Ort
    HH
    Beiträge
    82.733

    Standard AW: BVerfG erklärt Sachsens-Anhalts Veto in Sachen Rundfunkgebühren für nichtig.

    Deswegen bin ich Nichtwähler geworden. Es bringt nämlich nichts. Man wählt die AfD und die schafft die GEZ ab? Dann macht das Bundesverfassungsgericht eben als "starke Institution" den bösen Rechtspopulisten einen Strich durch die Rechnung.

    Besonders lustig ist ja, dass die GEZ schon vorher ohne Erhöhung ein dickes Einnahmeplus zu verzeichnen hatte. Ich glaube, es gab sogar einen Rekord. Dann wird das zusätzliche Geld wohl ins Gendern gehen.

  5. #5
    GESPERRT
    Registriert seit
    17.07.2014
    Beiträge
    24.892

    Standard AW: BVerfG erklärt Sachsens-Anhalts Veto in Sachen Rundfunkgebühren für nichtig.

    Da wird die Kanzlerin bestimmt wieder ein gemeinsames Essen spendieren!


  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
    Registriert seit
    25.06.2009
    Ort
    HH
    Beiträge
    82.733

    Standard AW: BVerfG erklärt Sachsens-Anhalts Veto in Sachen Rundfunkgebühren für nichtig.

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Da wird die Kanzlerin bestimmt wieder ein gemeinsames Essen spendieren!

    Man kann jetzt schon wissen, wie diese Richter bei der Kanzlerin und ihrer Einmischung zur Thüringen-Wahl urteilen werden. Da droht keine Gefahr! Die Befangenheit haben sie ja auch abgeschmettert.

  7. #7
    Mitglied
    Registriert seit
    04.10.2015
    Ort
    Mitteldeutschland
    Beiträge
    10.512

    Standard AW: BVerfG erklärt Sachsens-Anhalts Veto in Sachen Rundfunkgebühren für nichtig.

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Da wird die Kanzlerin bestimmt wieder ein gemeinsames Essen spendieren!

    Wenn es nur das ist.

  8. #8
    Lanzmann Benutzerbild von Neben der Spur
    Registriert seit
    16.08.2017
    Ort
    24xyz
    Beiträge
    11.707

    Standard AW: BVerfG erklärt Sachsens-Anhalts Veto in Sachen Rundfunkgebühren für nichtig.

    Die Überschrift für diesen Strang ist falsch :

    Sammelstrang über die Missetaten Deutscher Gerichte

    müsste er lauten.
    Hatte davon im Radio gehört.
    Solidarität der Länder kontra Gefahr der
    Gleichschaltung durch Übernahme der Macht
    anno 1933.
    Die biegen sich das hin, daß es in ihre Geldsäcke passt;
    was nicht passt, wird passend gemacht.
    Diese hinterlinken Rechtsbeuger.
    Lass' die Toten ihre Toten begraben | Matthaeus 8:22
    Du wirst der Schwanz sein, und der Fremdling der Kopf | 5.Mose 28:43,44
    Vom Wein der Waffenhehre Odin ewig lebt | 1. Gylfaginnîng 38
    Schulbildung ist zwar kostenlos, in den meisten Fällen aber umsonst. | User amendment

    If God's on the left, then I'm sticking to the Right | AC/DC - Hell's Bells

  9. #9
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
    Registriert seit
    22.10.2016
    Beiträge
    34.367

    Standard AW: BVerfG erklärt Sachsens-Anhalts Veto in Sachen Rundfunkgebühren für nichtig.

    Zitat Zitat von FaustDick Beitrag anzeigen
    Was nicht passt wird passend gemacht. Nach dem die Erhöhung der Rundfunkgebühren zunächst an Sachsen Anhalts Veto gescheitert war, macht das Verfassungsgericht jetzt den Weg frei:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    In den Worten des Bundesverfassungsgerichts hört sich das in etwa so an:
    "Ein Land allein darf durch Nichtzustimmung aus der solidarischen Gemeinschaft der Lände nicht ausbrechen"

    Die Politik und die Medien feiern es als Sieg für Qualität und Demokratie:

    "Die Entscheidung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen" (ARD-Vorsitzender Tom Buhrow)

    "Der klare Beschluss der Karlsruher Richter bestätigt und stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Damit kann das ZDF für die kommenden Jahre verlässlich planen und dem Publikum weiter ein hochwertiges Programm bieten." (ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut)

    "Das ist ein sehr guter Tag für unsere Demokratie, für die Rundfunkfreiheit und für die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" (Tabea Rößner, die Grünen)


    Der Rundfunkbeitrag steigt in Zukunft auf 18,36€.
    Wie ich hörte, hat der CDU Ministerptäsident von Sachsen Anhalt geklagt, damit das GEZ mehr abkassieren kann.

  10. #10
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
    Registriert seit
    05.02.2006
    Ort
    auf See
    Beiträge
    70.374

    Standard AW: BVerfG erklärt Sachsens-Anhalts Veto in Sachen Rundfunkgebühren für nichtig.

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Da wird die Kanzlerin bestimmt wieder ein gemeinsames Essen spendieren!

    ..............
    Wie bei Josef Ackermann, seine Geburtsfeier im Kanzleramt in 2008. Korrupter geht es nicht mehr in Deutschland, mit den Parteibuch Richtern. Warnung, das eine Flut kommt, vor über 2 Wochen, durch den vollgefressenen WDR: Null! die sollen ersaufen, das muss nun belohnt werden

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Katze soll Rundfunkgebühren zahlen
    Von Edmund im Forum Freie Diskussionen
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 22.10.2010, 22:44
  2. Rundfunkgebühren für PC/Handy sollen sich verdreifachen
    Von Cinnamon im Forum Computer - Handy - Internet - Multimedia
    Antworten: 27
    Letzter Beitrag: 13.12.2009, 11:12
  3. MDR verzockte unsere Rundfunkgebühren
    Von henriof9 im Forum Medien
    Antworten: 33
    Letzter Beitrag: 20.04.2009, 13:18
  4. Sachsen-Anhalts Hingucker mobilsieren gegen Rechts
    Von Liegnitz im Forum Deutschland
    Antworten: 19
    Letzter Beitrag: 07.05.2007, 22:19

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben