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Thema: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

  1. #541
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von DonauDude Beitrag anzeigen
    Das mit der Gewalt in den USA basiert hauptsächlich auf der Gewalt, die von Schwarzen und Hispanics ausgeht. Bei Weißen ist die Gewaltrate ähnlich niedrig wie in Europa. Die sichersten Staaten der USA sind solche mit einem hohen Anteil an Weißen, im Norden.
    Und mit liberalen Waffengesetzen.

    Es ist vornehmlich ein 'kulturelles Problem'. Wobei der Kampf da auch innerhalb dieser Subkulturen ist. Aber das schwappt ueber. Will heissen es wird auch zum Problem von Gruppen, die eben nicht so drauf sind und zu empathieloser Gewalt neigen.
    Wahrheit Macht Frei!

  2. #542
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    Standard AW: Waffenrecht: Ist eine Beschränkung des privaten Waffenbesitzes sinnvoll?

    Zitat Zitat von Drache Beitrag anzeigen
    Deutschland hat eines der liberalsten Waffengesetze Europas. Man muß nur wissen,
    was man und wie man es macht!

    Ich habe den Text schon in einem anderen Strang veröffentlicht:

    Ich habe seit Jahren eine WBK und habe nun einiges in meinem Bestand geändert.

    Am Anfang war ich eher Fan von alten Waffen. K98, P38 und ein Mosin Nagant nannte ich mein Eigen.
    Vor drei Jahren habe ich den ganzen Schrott verkauft, gespart und mir einige andere Waffen zugelegt.
    Zuerst war die Walther P99 Kal. 9mm Para dran.
    Danach kam, da mein Verein eine Schrotflintendisziplin anbietet, eine
    Izhmash Saiga 12 Kal. 12/76 mit 8 Schuss Magazin. Gebraucht für 900€ mit Ersatzmagazin.
    Die Izhmash ist auch mit einem 30er Trommelmagazin zu bekommen.

    Als Ordonanzgewehr besitze ich inzwischen eine HK416. Natürlich entmilitarisiert, was aber der Funktion an sich keinen Abbruch tut.
    Dauerfeuer oder Feuerstoß schießtkein Mensch, der etwas treffen will. Wichtig ist, daß man mehrere Magazine aneinander klipsen kann
    und somit nach altem Recht mit 3 Magazinen 90 Schuß und nach neuem Recht 60 Schuß an der Waffe hat.
    Auch ein Trommelmagazin mit 50 Schuß ist ganz nett, welches ich auf Ebay.com, also aus den USA
    erstehen konnte. Wie in Deutschland üblich, ist der Besitz erlaubt, aber die Verwendung verboten.
    Ich lach mich tot!
    Übrigens ist der Rückstoß bei diesen Waffen ein Witz.

    So, jetzt kommen wir zu meinem Schätzchen. Wieder einmal kommt mir das deutschte Waffenrecht entgegen.
    Viele haben mich für bekloppt gehalten. Aber ich habe tatsächlich den Preis eines guten Gebrauchtwagens für
    ein Gewehr ausgegeben, dessen Privatbesitz aufgrund der Reichtweite und der Durchschlagskraft in vielen
    anderen europäischen Ländern verboten ist. Nicht so in Deutschland. Es ist die Repetierbüchse Haenel RS9, besser
    bekannt, als G29 der Bundeswehr. Kaliber .338 Lapua Magnum, Magazinkapazität sind 10 Schuß und die Reich-
    weite beträgt 1500 Meter! Der Neupreis, inkl. der Optik die dabei war, betrug 11000€. Ich habe noch 8000€
    bezahlt. Jaja, das ist viel Geld. Aber mit dem Gewehr, in Verbindung mit dieser Optik kann ein kurzsichtiger
    Rentner oder ein Dreijähriger, einen Ali oder Achmed ohne weiteres in 1000 Meter Entfernung erledigen!
    ein dreijähriger soll damit aus 1000 Meter einen Ali erledigen .
    Aber ein 13 jähriger könnte schon Erfolg haben?? Mir kommt da gerade eine geniale Idee. Mein Sohn möchte sich einen Kindheitstraum erfüllen, bevor er zu alt dafür wird . Beim Jahrmarkt hätte er immer eine sehr gute Abschussquote an den Schießbuden. Das ist ihm mittlerweile zu langweilig. Er möchte unbedingt vor seinem 14 Geburtstag so eine Repetierbüchse Haenel RS9, mal mit auf die Jagd nehmen um endlich mal größere Figuren aus großer Entfernung zu treffen. Wie kann ich meinem Sohn diesen Wunsch erfüllen???

    Auch bei dieser Waffe hält sich der Rückstoß, aufgrund der Mündungsbremse, in Grenzen.
    Das lustige ist, das in Deutschland dieses Gewehr mit einem 2-Schuss-Magazin sogar als Jagtwaffe zugelassen
    ist.

    Die meisten Vereine geben die Unterschriften bei regelmäßigem Training, 18x pro Jahr, nach einem Jahr. Voraussetzung ist
    immer eine Waffensachkundeprüfung, Kosten etwa 200€ und 3 Tage Lehrgang, und ein einwandfreies Führungszeugnis.
    Ach, so geht das.

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