Wissenschaft
Deutscher Bundesrat erklärt Covid-19 für unbedenklich und beendet damit Pandemie
13. Oktober 2022von Dr. Peter F. Mayer
Laut Beschluss des Bundesrats vom 7. Oktober wird COVID-19 als besonders ansteckende Krankheit aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen. Veröffentlicht wurde der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Drucksache 480/22 vom 30.09.2022. Mit dem geänderten Gesetz sind sämtliche Anti-Corona Maßnahmen aufzuheben oder ungültig, es fehlt ihnen ab sofort die gesetzliche Grundlage. Im Klartext, es gibt keine juristische Handhabe mehr irgendwelche Corona Maßnahmen zu erzwingen.
Her ist zunächst das §34 im Infektionsschutzgesetz IifSG:
Angeführt sind insgesamt 23 Krankheiten, direkt hinter der Cholara fand sich der Eintrag „Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“.
Mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 29. September 2022 wurde die Liste von 23 Einträgen durch Streichung der bisherigen Nummer 2 „Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“ auf 22 reduziert:
Auch einen Test benötigt man nicht mehr um in „Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben“ zu dürfen:
Der Beschluss hat nun durch Veröffentlichung des zustimmenden Beschlusses des Bundesrates vom 7.10.2022 Gesetzeskraft erlangt. Der Beschluss des Bundessrates ist hier veröffentlicht worden.
Karl Lauterbach kann gehen, Covid-19 ist keine gefährliche Krankheit mehr.
Was nun folgen muss ist die Aufarbeitung dessen was bisher passiert ist. Und vor allem sind endlich die Impfopfer zu entschädigen und es muss medizinische Forschung gefördert werden um die zahlreichen negativen Folgen zu beseitigen oder zumindest zu mildern. Viele nützliche Tipps dazu gibt es in den Büchern von Florian Schilling.