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Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
Wenn MANFREDM pöbelt, ist das ein gutes Zeichen = Empfindlicher Punkt getr-offen
Nicht etwa die Gentherapie richtet großen Schaden an, sondern die Diskussion:
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Auch Dein Körper gehört der Partei.
Sehe ich auch, so Troll Fabrik ist dünnhäutig, Volltreffer und keine Schwurbler Argumente
Ansonsten Welt Schlagzeile, so bescheuert ist Deutschland. ein Volldepp mehr
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, hat die Debatte über eine vierte Corona-Impfung kritisiert.
Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
keine Impfung, kein Geld!
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Wegen Covid-19 muss Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber derzeit den sogenannten „3-G-Status“ von Ihnen verlangen. Das bedeutet, dass Sie nur arbeiten können, wenn Sie genesen, geimpft oder getestet sind.
Wenn Sie „3-G“ nicht erfüllen oder nicht bereit sind, Ihrem Betrieb diesen Status mitzuteilen, kann das Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld haben:
- Sie kündigen selbst. Dies löst in der Regel eine Sperrzeit aus. Sperrzeit bedeutet, dass Sie in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld erhalten. Die Agentur für Arbeit prüft jedoch, ob ein wichtiger Grund für Ihre Kündigung vorliegt. Das Erfordernis, die „3-G-Regelungen" einzuhalten, stellt in der Regel keinen solchen wichtigen Grund dar.
- Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber kündigt. Dies kann eine Sperrzeit auslösen, wenn Sie Anlass zu der Kündigung geben. Ein solcher Anlass kann sein, dass Sie „3-G“ nicht erfüllen und Ihr Betrieb Sie dadurch nicht mehr beschäftigen kann. Hierbei prüft die Agentur für Arbeit alle Umstände des Einzelfalls.
- Ihr Betrieb stellt Sie unbezahlt von der Arbeit frei, weil Sie „3-G“ nicht erfüllen. Sie beantragen für diese Zeit Arbeitslosengeld. Dann muss die Agentur für Arbeit ebenfalls die Auswirkungen prüfen.
Auswirkungen kann es auch haben, wenn Sie arbeitslos sind und aus den genannten Gründen keine Stellenangebote annehmen können.
Falls die Prüfung ergibt, dass Sie hierdurch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, sind Sie rechtlich nicht arbeitslos und können kein Arbeitslosengeld beziehen.
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Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“
Morgen:
[Links nur für registrierte Nutzer][...] Wer sein Kind in die Kita oder die Schule schicken möchte, muss es vorher gegen Masern impfen lassen. Am Donnerstag wird das BVerfG über die Verfassungsbeschwerden mehrerer Eltern entscheiden, die sich gegen die Impfpflicht wehren.
[...]
Schneise nicht unwichtig für etwaige andere Impfpflichtansetzungen. Frau Dr. Merkel hatte dem Bundesverfassungsgericht ja gesagt, was es zu tun hat...
Auch Dein Körper gehört der Partei.
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