Ich frage mich was Du mir sagen willst?
Es gibt in Fragen der Haftungsregelung im Fall eines Falles nur zwei Gesellschaftsformen, welche sich fundemantel unterscheiden.
Eine Personengesellschaft (worunter auch in der Regel eine GbR fällt) - dort haften die Anteilseigner (ausgenommen bei einer KG die Kommandisten, diese haften nur mit ihrer Einlage) im Fall eines Falles mit Haus, Hof, Hund, Katze
Eine Kapitalgesellschaft (worunter einer GmbH) fällt - und da haftet (erst einmal) einzig und alleine die Kapitalgesellschaft und nur die Kapitalgesellschaft (indirekt natürlich der Gesellschafter mit seiner Einlage zum Stammkapital der GmbH bzw. den Aktien bei einer AG).
Da Du aber nicht einmal weißt, dass eine GmbH sehr wohl von einer Person gegründet und betrieben werden kann ist jegliches geschriebene Wort sinnlos...wie soll man zu einem Ergebnis kommen, wenn Grundlagenwissen nicht vorhanden