....aha....gut, es gibt natürlich auch keine Alleineigentümer einer Aktiengesellschaft, gelle. Selbstverständlich kann Du eine GmbH als Einzelperson gründen und Alleineigentümer bleiben. Mit Hauptsinn und mit Hauptzweck einer GmbH ist es die persönliche Haftung des / der Eigentümer dieses Unternehmens zu beschränken.
Mannomann...wenn Du mir nicht glaubst, was Dir unbenommen bleibt, dann hast Du die unendlichen Weiten des Wäwäwä...
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Da steht z.B.
Gesellschafterversammlung:
Sie besteht bei der
Ein-Personen-GmbH nur aus
einem Gesellschafter, der in der Regel auch Geschäftsführer ist. Aufgaben: Feststellung des Jahresabschlusses und Entscheidung über dessen Verwendung
und hier das Dolument (welches nach Deiner Ansicht nicht gibt)
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bzw. hier das Dokument, welches nach Deiner Ansicht es nur geben darf (wobei die Zahl 3 beliebig erweitert werden könnte)
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Gut, wirst Du jetzt auch nicht glauben - so what