+ Auf Thema antworten
Seite 24 von 25 ErsteErste ... 14 20 21 22 23 24 25 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 231 bis 240 von 247

Thema: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

  1. #231
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.541

    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. oh man , oh man , was soll ich dir darauf antworten ... was du schreibst ist eigentlich hanebüchener Quatsch , es bringt auch nix , es dir zu erklären , weil du in deiner Meinung fest verankert bist und zwischen GbR und GmbH nicht unterscheiden kannst .. erklär mir mal den Unterschied , welchen Vor- oder Nachteil du persönlich hast , wenn du eine GbR anstatt einer GmbH beauftragst mit irgendwelchen Leistungen ..
    What?
    Eine GbR ist grundlegend etwas anderes als eine GmbH und erkläre mir einmal wie Du mit einer GbR ein orignäres Gewerbe betreiben willst? Da bin ich nun aber sowas von neugierig...

    Nachsatz:
    Bei einer GbR haften die Einzelgesellschafter voll mit ihren eingebrachten Firmen und Vermögen.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  2. #232
    Mitglied
    Registriert seit
    18.05.2007
    Beiträge
    59.897

    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Hast Du verstanden? Nein, Du hast nicht verstanden.

    Warum sollte man als angestellter GF einer GmbH z.B. Involvenzverschleppung betreiben - man hat ja nix davon...außer dass ein Insolvenzverealter kommen könnte um zu schauen, was hat man denn als Vermögen, welches am einziehen könnte.

    Gehört mir aber die GmbH und ich bin gleichzeitig Geschäftsführer der GmbH könnte es sein, dass ich versuche zu retten, was nicht mehr zu retten ist (was sich dann Insolvenzverschleppung herausstellen könnte) in der Hoffnung dass, wenn es schief geht., ich unbeschadet davonkomme.
    Dann eben geschäftsführender Gesellschafter. Juckt nur keinen. Gesetz ist Gesetz.
    Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Da reicht es auch bspw. die Betriebshaftpficht unzureichend ausgelegt zu haben und jeder Gutachter hat dich am Arsch. Darum: ein Gesellschaftervertarg ist nicht irgendwas was man sich mal eben im Internet ergoogeln kann, sondern bedarf juristische Hilfe um sich so weit wie möglich abzusichern.

    Und nein, auch betriebswirtschaftliche Fehlentscheidungen sind nicht automatisch ein Freifahrstschein.

  3. #233
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
    Registriert seit
    04.02.2016
    Ort
    Ongeim'l Tketau
    Beiträge
    59.732

    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Eine wohl rein subjektive Sache anhand gemachter Erfahrungen - wer mit Haus, Hof, Hund, Katze haftet wird wohl eher sorgfältig und zu meiner Zufriedenheit arbeiten als Jemand der sich eine Hintertüre offen lässt sich unbeschadet vom Acker machen zu können wenn es schief geht.
    .. oh man , oh man , was soll ich dir darauf antworten ... was du schreibst ist eigentlich hanebüchener Quatsch , es bringt auch nix , es dir zu erklären , weil du in deiner Meinung fest verankert bist und zwischen GbR und GmbH nicht unterscheiden kannst .. erklär mir mal den Unterschied , welchen Vor- oder Nachteil du persönlich hast , wenn du eine GbR anstatt einer GmbH beauftragst mit irgendwelchen Leistungen ..

    .. @ Black Forrester was bitte schreibst du hier für einen Müll > siehe # 231 du hast von den gesetzlichen Vorschriften einer GmbH absolut keine Ahnung ..
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  4. #234
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.541

    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Dann eben geschäftsführender Gesellschafter. Juckt nur keinen. Gesetz ist Gesetz.
    Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Da reicht es auch bspw. die Betriebshaftpficht unzureichend ausgelegt zu haben und jeder Gutachter hat dich am Arsch. Darum: ein Gesellschaftervertarg ist nicht irgendwas was man sich mal eben im Internet ergoogeln kann, sondern bedarf juristische Hilfe um sich so weit wie möglich abzusichern.

    Und nein, auch betriebswirtschaftliche Fehlentscheidungen sind nicht automatisch ein Freifahrstschein.
    Moment - nicht Äpfel und Birnen vermischen.

    Dass Du bei Gründung einer GmbH (wie übrigens bei jeder Rechtsform wo Du Dir einen Zweiten, Dritten etc. ins Boot holst) - vor allem wenn Du nicht Alleineigentümer bist - Dir einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag ausarbeiten lässt, wo dezidiert sämtliche GmbH-relevanten Einzelheiten erfasst und niedergeschrieben sind ist eine andere Baustelle. Da gebe ich Dir völlig recht - ohne entsprechenden Rechtsbeistand mit Schwerpunkt Unternehmensrecht sollte man davon die Finger lassen, will man ggf. kein böses Erwachen erleben. Diese "Intelligenz" setze ich aber voraus - vor allem bei Denen, welche das Geschäftsmodell "GmbH-versenken" betreiben.

    Zur unzureichenden Betriebshaftpflicht - die kann doch nur greifen, wenn eine Betriebshaftpflicht auch vorgeschrieben ist und meines Wissen gilt dies bei weitem nicht für alle Branchen und Geschäftszweige...oder irre ich mich da. Aber selbst wenn müsste wohl eine mehr als deutliche Unterdeckung vorherrschen um dies zum tragen kommen zu lassen.

    Du weißt aber auch, bis eine betriebswirtschaftliche Fehlentscheidung überhaupt erst einmal in Betracht kommt muss man es schon gewaltig übertrieben haben.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  5. #235
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
    Registriert seit
    04.02.2016
    Ort
    Ongeim'l Tketau
    Beiträge
    59.732

    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Moment - nicht Äpfel und Birnen vermischen. Dass Du bei Gründung einer GmbH () - vor allem wenn Du nicht Alleineigentümer bist - .
    .. du hast keine Ahnung von einer GmbH , ich hatte es schon mal geschrieben , es gibt keinen Alleineigentümer einer GmbH !! ...
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  6. #236
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.541

    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen

    .. oh man , oh man , was soll ich dir darauf antworten ... was du schreibst ist eigentlich hanebüchener Quatsch , es bringt auch nix , es dir zu erklären , weil du in deiner Meinung fest verankert bist und
    zwischen GbR und GmbH nicht unterscheiden kannst .. erklär mir mal den Unterschied , welchen Vor- oder Nachteil du persönlich hast , wenn du eine GbR anstatt einer GmbH beauftragst mit irgendwelchen Leistungen ..

    .. @ Black Forrester was bitte schreibst du hier für einen Müll > siehe # 231 du hast von den gesetzlichen Vorschriften einer GmbH absolut keine Ahnung ..
    Da schreibt nur Einer, welcher eine nicht ins Handelsregister eintragbare GbR mit einer zwingend ins Handelsregister einzutragenden Personen- wie Kapitalgesellschaft, egal welcher Rechtsform, vergleichen will. Lassen wir dies so stehen....
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  7. #237
    Mitglied
    Registriert seit
    18.05.2007
    Beiträge
    59.897

    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Moment - nicht Äpfel und Birnen vermischen.

    Dass Du bei Gründung einer GmbH (wie übrigens bei jeder Rechtsform wo Du Dir einen Zweiten, Dritten etc. ins Boot holst) - vor allem wenn Du nicht Alleineigentümer bist - Dir einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag ausarbeiten lässt, wo dezidiert sämtliche GmbH-relevanten Einzelheiten erfasst und niedergeschrieben sind ist eine andere Baustelle. Da gebe ich Dir völlig recht - ohne entsprechenden Rechtsbeistand mit Schwerpunkt Unternehmensrecht sollte man davon die Finger lassen, will man ggf. kein böses Erwachen erleben. Diese "Intelligenz" setze ich aber voraus - vor allem bei Denen, welche das Geschäftsmodell "GmbH-versenken" betreiben.

    Zur unzureichenden Betriebshaftpflicht - die kann doch nur greifen, wenn eine Betriebshaftpflicht auch vorgeschrieben ist und meines Wissen gilt dies bei weitem nicht für alle Branchen und Geschäftszweige...oder irre ich mich da. Aber selbst wenn müsste wohl eine mehr als deutliche Unterdeckung vorherrschen um dies zum tragen kommen zu lassen.

    Du weißt aber auch, bis eine betriebswirtschaftliche Fehlentscheidung überhaupt erst einmal in Betracht kommt muss man es schon gewaltig übertrieben haben.
    Betriebshaftpflicht. Ist Pflicht. Überall. Der Umfang ist allerdings unterschiedlich.
    Das mit der Betriebshaftpflicht war nur ein Beispiel. Im Grunde reicht auch wenn deine Frau mit dem Firmen-Bulli die Kinder in die Schule fährt.

    Das was du anführst ist wohl eine sog. Ein-Mann-GmbH. Kannst eh in die Tonne kloppen. Das sind die ersten die scheitern weil das genau die sind die denken dass sie als GmbH sicher sind. Toppen können das nur noch die "limited".

  8. #238
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
    Registriert seit
    04.02.2016
    Ort
    Ongeim'l Tketau
    Beiträge
    59.732

    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Da schreibt nur Einer, welcher eine nicht ins Handelsregister eintragbare GbR mit einer zwingend ins Handelsregister einzutragenden Personen- wie Kapitalgesellschaft, egal welcher Rechtsform, vergleichen will. Lassen wir dies so stehen....
    .. sag mal , welchen Blödsinn schreibst du hier so ?? kennst du den Unterscheid zwischen einem "Einzelunternehmen" , einer GbR (zweier Rechtssubjekte ) und einer GmbH (juristische Firma ) ?? ..
    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  9. #239
    Mitglied
    Registriert seit
    01.11.2012
    Beiträge
    19.541

    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    .. du hast keine Ahnung von einer GmbH , ich hatte es schon mal geschrieben , es gibt keinen Alleineigentümer einer GmbH !! ...
    ....aha....gut, es gibt natürlich auch keine Alleineigentümer einer Aktiengesellschaft, gelle. Selbstverständlich kann Du eine GmbH als Einzelperson gründen und Alleineigentümer bleiben. Mit Hauptsinn und mit Hauptzweck einer GmbH ist es die persönliche Haftung des / der Eigentümer dieses Unternehmens zu beschränken.
    Mannomann...wenn Du mir nicht glaubst, was Dir unbenommen bleibt, dann hast Du die unendlichen Weiten des Wäwäwä...

    Ich empfehle für Dir
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Da steht z.B.
    Gesellschafterversammlung:
    Sie besteht bei der Ein-Personen-GmbH nur aus einem Gesellschafter, der in der Regel auch Geschäftsführer ist. Aufgaben: Feststellung des Jahresabschlusses und Entscheidung über dessen Verwendung

    und hier das Dolument (welches nach Deiner Ansicht nicht gibt)
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    bzw. hier das Dokument, welches nach Deiner Ansicht es nur geben darf (wobei die Zahl 3 beliebig erweitert werden könnte)
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Gut, wirst Du jetzt auch nicht glauben - so what
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  10. #240
    Mitglied
    Registriert seit
    18.05.2007
    Beiträge
    59.897

    Standard AW: Welche Rechte haben Handwerker, wenn der Kunde nicht bezahlt ?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    ....aha....gut, es gibt natürlich auch keine Alleineigentümer einer Aktiengesellschaft, gelle. Selbstverständlich kann Du eine GmbH als Einzelperson gründen und Alleineigentümer bleiben. Mit Hauptsinn und mit Hauptzweck einer GmbH ist es die persönliche Haftung des / der Eigentümer dieses Unternehmens zu beschränken.
    Mannomann...wenn Du mir nicht glaubst, was Dir unbenommen bleibt, dann hast Du die unendlichen Weiten des Wäwäwä...

    Ich empfehle für Dir
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Da steht z.B.
    Gesellschafterversammlung:
    Sie besteht bei der Ein-Personen-GmbH nur aus einem Gesellschafter, der in der Regel auch Geschäftsführer ist. Aufgaben: Feststellung des Jahresabschlusses und Entscheidung über dessen Verwendung

    und hier das Dolument (welches nach Deiner Ansicht nicht gibt)
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    bzw. hier das Dokument, welches nach Deiner Ansicht es nur geben darf (wobei die Zahl 3 beliebig erweitert werden könnte)
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Gut, wirst Du jetzt auch nicht glauben - so what
    Gesellschafter ist rechtlich gesehen nicht gleich Eigentümer. Hier mal eben Geld aus der Firma ziehen is nich. Da muss man schon "ausschütten" etc. mit entsprechenden Konsequenzen. Spätestens das Finanzamt erklärt dir dann was du als Gesellschafter kannst was du als Einzelunternehmer nicht kannst. Die Haftungsfrage ist nur ein "Nebeneffekt".

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Bremen und der Miri-Clan - welche Rechte haben Migranten ?
    Von Tutsi im Forum GG / Bürgerrechte / §§ / Recht und Gesetz
    Antworten: 220
    Letzter Beitrag: 19.10.2016, 10:07
  2. Antworten: 174
    Letzter Beitrag: 15.12.2014, 23:17
  3. Handwerker wollen nicht beim Bau der Moschee am Ground Zero arbeiten
    Von Felix Krull im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 16
    Letzter Beitrag: 22.08.2010, 20:14
  4. Kunde zahlt nicht. Was tun?
    Von Deutschmann im Forum Freie Diskussionen
    Antworten: 26
    Letzter Beitrag: 17.07.2008, 20:15
  5. Welche Staaten haben Rechte auf Atomwaffen?
    Von M. Wittmann im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 81
    Letzter Beitrag: 25.10.2005, 19:51

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben