Wieder einmal ein das Oberverwaltungsgericht in Münster aus NRW ein Hammerurteil gefällt:
Auf Steuerzahlerkosten haben 2 bereits in Italien anerkannte Flüchtlinge , die nach Deutschland weitergereist sind, vor einem Oberverwaltungsgericht in NRW geklagt. Einer kam aus Somalia und einer aus Mali !!
11 A 1674/20.A (I. Instanz: VG Münster 10 K 3382/18.A) und
11 A 1689/20.A (I. Instanz: VG Minden 10 K 4090/18.A)
"Asylsuchende, die über Italien einreisen, dürfen nicht ohne Weiteres dahin zurückgeschickt werden. Es drohe extreme materielle Not, urteilt ein Oberverwaltungsricht "
Diesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen !!!
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Da sollen wir arbeitenden und steuerzahlenden Menschen hier bereits anerkannte Flüchtlinge auf unsere Kosten noch verhalten !!!
P.S. Man schaue sich das Foto auf der Webseite ovg.nrw.de an, Foto darstellt: 8 Frauen und 2 Männer abgebildet.