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Bundesgerichtshof

Facebook unterliegt vor Gericht und muß gelöschte Beiträge freischalten

Medien
29. Juli 2021
JF


KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Geschäftsbedingungen von Facebook zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontosperrungen für unwirksam erklärt. Grund dafür sei, daß der Technologiekonzern Nutzer über die Entfernung von Einträgen zumindest nachträglich und über die beabsichtigte Sperrung ihres Kontos nicht vorab informiert und Gelegenheit zu einer Gegenäußerung einräumt, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Außerdem entschieden die Richter, daß aufgrund der unwirksamen Geschäftsbedingungen gelöschte Beiträge oder vorübergehend gesperrte Konten wieder hergestellt werden könnten. Geklagt hatten zwei Nutzer, die sich aus Sicht Facebooks abfällig über Migranten und Moslems geäußert hatten. Ihre beiden Beiträge verstießen gegen das Verbot der „Haßrede“, weshalb das Unternehmen sie löschte und die Nutzer vorübergehend sperrte, obwohl sie nicht gegen deutsches Recht verstoßen hatten.
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Wie der Vorsitzende Richter laut der Katholischen Nachrichtenagentur erläuterte, könne Facebook grundsätzlich Beiträge auch dann löschen oder Nutzer sperren, wenn sie nicht gegen das Strafrecht verstießen. Doch gehe es darum, auf Basis „kollidierender Grundrechte“ einen Ausgleich zwischen den Grundrechten Facebooks und denen der Nutzer zu finden......

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kd