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Seinsmäßig bestehende Kulturgemeinschaft
Das Grundgesetz definiert den Begriff nicht näher, sondern setzte ihn 1949 als offensichtliche Selbstverständlichkeit voraus. Wenn neuerdings teils behauptet wird, das Grundgesetz definiere das Volk zwingend und ausschließlich als den Inbegriff aller Staatsangehörigen, so ist dies unzutreffend. Das beweist schon Artikel 116 Grundgesetz, der sowohl Staatsangehörige wie auch Volkszugehörige als Deutsche ausweist.
Die Umdeutung dürfte darauf abzielen, dem Gesetzgeber bei der Reform des Staatsangehörigkeits- und Einwanderungsrechts keine verfassungsrechtlichen Grenzen mehr zu setzen und dem Gesetzgeber, der doch eigentlich vom Volkswillen abhängig sein soll, zu ermöglichen, das*Volk auflösen*und sich neu wählen zu können.
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Auch Dein Körper gehört der Partei.
Christliche Werte sind bei uns in Jahrhunderten gewachsen und haben sich etabliert.
Ebenso andere Religionen in unterschiedlichen Regionen.
In Deutschland überwiegt (noch) der christliche Glaube. Was danach kommt, betrachte ich entwender von unten, oder oben ;-)
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