Ich beschreibe mal kurz den Fall:

2019 kaufte ich über Ebay bei einem Wiederverkäufer (BBSonderposten) eine Wasserpumpe. Von dieser Wasserpumpe habe ich leider letzten Monat einen Stromschlag erlitten. Ich schrieb es dem Wiederverkäufer und er bat micht den Artikel samt Rechnung an ihn zu senden. Habe ich getan, er hat den Eingang per Email bestätigt und sich sich mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt. Es besteht kein Gewährleistungsanspruch mehr und er bot mir an, dass er mir den kompletten Kaufpreis erstattet.
Eine Woche darauf kam wider eine Mail von ihm, wo er sich entschuldigte dass der Zahlungsvorgang sich verzögerte. Das ist jetzt 2 Wochen her. Ich habe ihn 2 weitere Male per Email auf den nicht erhaltenen Betrag aufmerksam gemacht, aber es kam keinerlei Reaktion mehr seinerseits.
Dann habe ich ihm nun eine letzte Zahlungsaufforderung per Einschreiben/Rückschein zugesandt, wo ich darauf hinweise dass ich den Zahlungseingang bis spätestens 31.07. erwarte und sollte er bis zum 01.08. nicht zu verbuchen sein, werde ich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Und da stelle ich mir die Frage ob er nciht auch eine Straftat begeht, denn er hat sich meine erworbene Ware zurücksenden lassen und erstattet mir nicht das Geld. Ist ja irgendwie auch eine Art Diebstahl/Betrug. Zumal eine Anzeige wegen einer Straftat für mich kostenfrei wäre, im gegensatz zum Mahnverfahren.

Ist hier jemand juristisch so bewandert, dass er das einschätzen kann, ob hier auch eine Straftat vorliegt?