Die Zigeunerbrut hier im Ort hat das folgendermaßen gemacht. Die Sippe wurde abgeschoben und ein Einreiseverbot für 2 Jahre verhängt. Dann sucht man sich ne Russenschlampe in der BRD und schwängern diese, also darf der Zigo mit Einreiseverbot vorläufig in der BRD bleiben, also nach der Geburt, weil er der Vater ist. Bekommt dann den Aufenthalt jeweils um 1 Jahr verlängert. Selbst wenn das Kind unter einer Straftat gezeugt wurde (Einreisesperre) kann eine Verwaltung nichts dagegen unternehmen. Gescheitert vor dem Oberverwaltungsgericht in Berlin.