Lange wurde es erwartet das Kopftuchverbot
Nun ist es amtlich:
Europäischer Gerichtshof
Urteil: Arbeitgeber können das Kopftuch verbieten
15. Juli 2021
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Arbeitgeber es ihren Mitarbeiterinnen unter bestimmten Voraussetzungen verbieten können, ein Kopftuch zu tragen.

Geklagt hatten zwei Frauen aus Deutschland. Eine von ihnen arbeitet als Heilerziehungspflegerin in einer Kindertagesstätte, die andere als Kassiererin in einer Drogerie. Die Richter in Luxemburg begründeten ihre Entscheidung mit Bedürfnissen des Arbeitgebers, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder auch soziale Konflikte zu vermeiden.
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Die beiden Musliminnen hatten gegen Kopftuchverbote ihrer Arbeitgeber vor deutschen Gerichten geklagt, diese baten den Europäischen Gerichtshof um Klärung.

Az. C-341/19 und C-804/18

Diese Nachricht wurde am 15.07.2021 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

Treten die Muslime jetzt in einen Generalstreik?