Vielleicht: kein einklagbares Recht. Asyl nur auf Kulanz, mit Antragstellung außerhalb der EU. Komplette Unterlagen müssen vorhanden sein, ebenso Geld für den Lebensunterhalt oder fester, ausreichender Job.
Kein Familiennachzug, keine Sozialleistungen und beim kleinsten Fehler wieder raus.
sind doch Alle diese Richter wieder bei Angela Merkel eingeladen! gibt es nur in Europa in Deutschland: Parteibuch Richter Bestellung, auch für die dümmste Gender Betrügerinnen, ohne Qualifikation, Erfahrung als Richter U.a. Susanne Baer, Fake Georg Soros Professur, kopiert von A. Barbock, der selbst ernannten Verfassungsrechtlerin
Indubio Folge 143 – Die Kanzlerin und ihre Richter
Die Publizisten Ralf Schuler (BILD), Uwe Kammann (ehem. Dir. des Grimme-Instituts) und René Zeyer (Mediendienst Zackbum.ch) diskutieren mit Burkhard Müller-Ullrich./ [Links nur für registrierte Nutzer]
Bestechung durch ein Essen, Foto Termin, oder gar eine Tasse Caffee, ist doch normal in Deutschland, auch bei Diplomaten. Es geht Alles, wie wirecard zeigt, Angela Merkel, macht es für ein Foto
Hadmut Danisch hat da anscheinend ein Ding losgelassen oder will es loslassen:
[Links nur für registrierte Nutzer]
das es in sich zu haben scheint!
Seine kritische Haltung zum BVerfG ist bekannt!
Merkels Treffen mit dem Gerichtspräsidenten hat schon ein Geschmäckle!
Es ist etwas oberfaul im Merkelstaate Deutschland!
Das ganze Thema hat eigentlich nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, sondern mit politischer Willkür.
Der eigentliche Fehler liegt schon in der Tatsache, dass man Entscheidungen einer Bundesbehörde per Klageweg bis in höchste Instanzen treiben kann und dabei auch die Möglichkeit eröffnet, Richtern mit irgendwelchen absurden Begründungen diese ominöse Befangenheit vorwerfen zu können.
Die Bundesbehörde BAMF bewertet Asylanträge anhand eines umfassenden, eindeutigen Fragen- und Prüfkriterienkatalogs, mit dem alleine schon alle Parameter für eine Berechtigung erfasst und klassifiziert werden. Damit ist doch schon das Anspruchsrecht hinreichend geklärt.
Sollte nun der Eindruck entstehen, diese Behörde habe einen Irrtum oder einen Fehler begangen, dürfte eigentlich nur noch eine nachträgliche Prüfung wegen eines möglichen Verfahrensfehlers durch eine unabhängige Expertenkommission erfolgen, aber doch nicht die gesamte Kaskade an Gerichtsverfahren angeleiert werden.
Es ist schlicht ein Wahnsinn, dass es überhaupt möglich ist, solche Fälle durch sämtliche Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht treiben zu können - und dazu auch noch auf Kosten der Steuerzahler.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)