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Thema: Maulkorb für einen Richter.

  1. #141
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Dazu müßte man aber erst einmal das Asylrecht aus dem Grundgesetz herausnehmen.
    Warum? Nur anwenden.

  2. #142
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Dazu müßte man aber erst einmal das Asylrecht aus dem Grundgesetz herausnehmen.
    Oh je, eine ganz schwierige Kiste. Wir wissen ja, durch wen und weshalb dieses Asylrecht in das Grundgesetz kam. Für eine solch gravierende Änderung dürften sich kaum Mehrheiten finden lassen.

    Was man vielleicht noch in den entsprechenden Artikel einbringen sollte, wäre die konsequent einzuhaltende Drittstaatenregelung aus den Schengen-Dublin-Abkommen.

    Meines Wissens sieht das Grundgesetz lediglich vor, dass verfolgten Personen aus beliebigen Staaten Asyl zu gewähren ist, sofern sie aus religiösen und politischen Gründen sowie aufgrund sexueller Neigungen in ihrem Staat verfolgt werden - nehme ich mal an.
    Vieles davon kann aber von Deutschland aus gar nicht verifiziert werden und dadurch ist eine Grauzone entstanden, die von vielen Asylsuchenden weidlich ausgenutzt wird.

    Daher mein Ansatz: Asylrecht ausschließlich für aus den genannten Gründen Verfolgte aus direkt angrenzenden Nachbarstaaten wie Schweiz, Österreich, Dänemark usw.
    Ausserdem müsste das durch die Regierung Schröder verkorkste und zur Discounter-Beliebigkeit verkommene Staatsangehörigkeitsrecht wieder zurück revidiert werden.

    Viele Baustellen, an die sich aber kaum einer unserer derzeitigen Politiker herantrauen dürfte.

  3. #143
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Oh je, eine ganz schwierige Kiste. Wir wissen ja, durch wen und weshalb dieses Asylrecht in das Grundgesetz kam. Für eine solch gravierende Änderung dürften sich kaum Mehrheiten finden lassen.

    Was man vielleicht noch in den entsprechenden Artikel einbringen sollte, wäre die konsequent einzuhaltende Drittstaatenregelung aus den Schengen-Dublin-Abkommen.

    Meines Wissens sieht das Grundgesetz lediglich vor, dass verfolgten Personen aus beliebigen Staaten Asyl zu gewähren ist, sofern sie aus religiösen und politischen Gründen sowie aufgrund sexueller Neigungen in ihrem Staat verfolgt werden - nehme ich mal an.
    Vieles davon kann aber von Deutschland aus gar nicht verifiziert werden und dadurch ist eine Grauzone entstanden, die von vielen Asylsuchenden weidlich ausgenutzt wird.

    Daher mein Ansatz: Asylrecht ausschließlich für aus den genannten Gründen Verfolgte aus direkt angrenzenden Nachbarstaaten wie Schweiz, Österreich, Dänemark usw.
    Ausserdem müsste das durch die Regierung Schröder verkorkste und zur Discounter-Beliebigkeit verkommene Staatsangehörigkeitsrecht wieder zurück revidiert werden.

    Viele Baustellen, an die sich aber kaum einer unserer derzeitigen Politiker herantrauen dürfte.
    Erstaunlich, dass sich hier keine Mehrheiten finden, obwohl inzwischen im Jahrestakt am Grundgesetz gebastelt und gestrichen wird, was das Zeug hält, so dass einzelne Passagen ohne die gestrichenen und geänderten Artikel in ihrer Urform gar nicht mehr verständlich sind, zumal es ja nicht um die Abschaffung der Gewährung von Asyl ginge, sondern nur um ein Verfahren, das so auch in anderen Ländern angewendet wird, nämlich die Festlegung von Obergrenzen für ein Jahr und einen Verfahrensweg, der kein einklagbares Individualrecht vorsieht, sondern nur einfache Einsprüche, die innerhalb einer vertretbaren Zeit abgehandelt werden können.

  4. #144
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Warum? Nur anwenden.
    Es ging, wenn ich mich richtig erinnere, um den zeitlich ausufernden Weg durch die Instanzen. Der fiele natürlich erst weg, wenn der Grundgesetzartikel wegfiele, so dass Asyl nach Maßgabe des Staates gewährt werden kann. Nur mit einfachen Einsprüchen, aber nicht mit der ganzen Bandbreite jahrelanger Verfahren durch alle Instanzen.

  5. #145
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Es ging, wenn ich mich richtig erinnere, um den zeitlich ausufernden Weg durch die Instanzen. Der fiele natürlich erst weg, wenn der Grundgesetzartikel wegfiele, so dass Asyl nach Maßgabe des Staates gewährt werden kann. Nur mit einfachen Einsprüchen, aber nicht mit der ganzen Bandbreite jahrelanger Verfahren durch alle Instanzen.
    Nö, lies doch einfach mal GG16a. Bei einem Afghanen brauchst Du gar nichts prüfen

  6. #146
    Herzland Benutzerbild von Süßer
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Ja. 8 Jahre beziehen sich auf den "legalen Aufenthalt".
    Schließt das Duldung aus oder ein?

  7. #147
    neurodivers Benutzerbild von tabasco
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von Süßer Beitrag anzeigen
    Schließt das Duldung aus oder ein?
    Duldung ist grundsätzlich kein "legaler Aufenthalt", sondern eine Aufschiebung der Ausreisepflicht, nach meinem Kenntnisstand. Und somit nicht als "Aufenthaltszeit" anrechenbar.
    kol-ut-shan

  8. #148
    Herzland Benutzerbild von Süßer
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Duldung ist grundsätzlich kein "legaler Aufenthalt", sondern eine Aufschiebung der Ausreisepflicht, nach meinem Kenntnisstand. Und somit nicht als "Aufenthaltszeit" anrechenbar.

    Danke.
    Ich mag an die Praxis in den Emiraten erinnern, wo Expat-Piloten der Emirates, die mit ihren Familie zB in Dubai wohnten, nachdem sie aufgrund Corona gekündigt wurden, ihre Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis verloren und zusammen mit ihren Familien des Landes verwiesen wurden.

  9. #149
    Der Klügere tritt nach! Benutzerbild von Differentialgeometer
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von Süßer Beitrag anzeigen
    Danke.
    Ich mag an die Praxis in den Emiraten erinnern, wo Expat-Piloten der Emirates, die mit ihren Familie zB in Dubai wohnten, nachdem sie aufgrund Corona gekündigt wurden, ihre Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis verloren und zusammen mit ihren Familien des Landes verwiesen wurden.
    Eben. Deswegen haben die da unten auch laum Kriminelle- naja, und wegen der Ölmrd

    Undefeated Nak Muay/Kickboxer: 0W - 0L - 0D
    <Tradition is not the worship of ashes, but the preservation of fire!>

  10. #150
    Der Klügere tritt nach! Benutzerbild von Differentialgeometer
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    Standard AW: Maulkorb für einen Richter.

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
    § 10


    (1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und er
    ............
    3.
    den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Mit deutschen Ehepartner geht das auch in 3, maximal fünf Jahren…. Wenn man Deutsch kann…..

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