Oh je, eine ganz schwierige Kiste. Wir wissen ja, durch wen und weshalb dieses Asylrecht in das Grundgesetz kam. Für eine solch gravierende Änderung dürften sich kaum Mehrheiten finden lassen.
Was man vielleicht noch in den entsprechenden Artikel einbringen sollte, wäre die konsequent einzuhaltende Drittstaatenregelung aus den Schengen-Dublin-Abkommen.
Meines Wissens sieht das Grundgesetz lediglich vor, dass verfolgten Personen aus beliebigen Staaten Asyl zu gewähren ist, sofern sie aus religiösen und politischen Gründen sowie aufgrund sexueller Neigungen in ihrem Staat verfolgt werden - nehme ich mal an.
Vieles davon kann aber von Deutschland aus gar nicht verifiziert werden und dadurch ist eine Grauzone entstanden, die von vielen Asylsuchenden weidlich ausgenutzt wird.
Daher mein Ansatz: Asylrecht ausschließlich für aus den genannten Gründen Verfolgte aus direkt angrenzenden Nachbarstaaten wie Schweiz, Österreich, Dänemark usw.
Ausserdem müsste das durch die Regierung Schröder verkorkste und zur Discounter-Beliebigkeit verkommene Staatsangehörigkeitsrecht wieder zurück revidiert werden.
Viele Baustellen, an die sich aber kaum einer unserer derzeitigen Politiker herantrauen dürfte.
Erstaunlich, dass sich hier keine Mehrheiten finden, obwohl inzwischen im Jahrestakt am Grundgesetz gebastelt und gestrichen wird, was das Zeug hält, so dass einzelne Passagen ohne die gestrichenen und geänderten Artikel in ihrer Urform gar nicht mehr verständlich sind, zumal es ja nicht um die Abschaffung der Gewährung von Asyl ginge, sondern nur um ein Verfahren, das so auch in anderen Ländern angewendet wird, nämlich die Festlegung von Obergrenzen für ein Jahr und einen Verfahrensweg, der kein einklagbares Individualrecht vorsieht, sondern nur einfache Einsprüche, die innerhalb einer vertretbaren Zeit abgehandelt werden können.
Es ging, wenn ich mich richtig erinnere, um den zeitlich ausufernden Weg durch die Instanzen. Der fiele natürlich erst weg, wenn der Grundgesetzartikel wegfiele, so dass Asyl nach Maßgabe des Staates gewährt werden kann. Nur mit einfachen Einsprüchen, aber nicht mit der ganzen Bandbreite jahrelanger Verfahren durch alle Instanzen.
Danke.
Ich mag an die Praxis in den Emiraten erinnern, wo Expat-Piloten der Emirates, die mit ihren Familie zB in Dubai wohnten, nachdem sie aufgrund Corona gekündigt wurden, ihre Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis verloren und zusammen mit ihren Familien des Landes verwiesen wurden.
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