"So wie des Deutschen Vogel, der Aar, hoch über allem Getier dieser Erde schwebt, so soll der Deutsche sich erhaben fühlen über alles Gevölk, das ihn umgibt, und das er unter sich in grenzenloser Tiefe erblickt."
Sooo schlimm können diese Voraussetzungen ja nicht gewesen sein, wenn man mal auf der Seite des zuständigen Bundesamtes nachliest:
Und für vor dem 1.1.1945 Geborene gab/gibt es überhaupt keine Voraussetzungen:Die Aufnahme von jüdischen Zuwandernden in die Bundesrepublik Deutschland ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Das Bundesamt kann Ihrem Antrag nur entsprechen,
- wenn Sie eine Staatsangehörige oder ein Staatsangehöriger eines Nachfolgestaates der ehemaligen Sowjetunion sind (mit Ausnahme der baltischen Staaten) oder als staatenlose Person mindestens seit dem 1. Januar 2005 dort Ihren Wohnsitz haben (durch den Beitritt Estlands, Lettlands und Litauens zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 besteht für jüdische Staatsangehörige aus diesen Staaten seither nicht mehr die Möglichkeit zur Aufnahme in diesem Verfahren),
- wenn Sie jüdischer Nationalität sind bzw. von mindestens einem jüdischen Elternteil oder einem jüdischen Großelternteil abstammen und sich zu keiner anderen als der jüdischen Religion bekennen,
- wenn Sie Deutschkenntnisse nachweisen können, die mindestens der Niveaustufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen,
- wenn Sie dauerhaft selbst für Ihren Lebensunterhalt in der Bundesrepublik Deutschland sorgen können (hierzu wird durch das Bundesamt für Migration eine Integrationsprognose erstellt), und
- wenn der Nachweis zur Aufnahmemöglichkeit in einer jüdischen Gemeinde im Bundesgebiet erbracht wird.
[Links nur für registrierte Nutzer]
So leicht wird es sonst keiner einzigen Zuwanderungsgruppe gemacht.Für alle vor dem 01.01.1945 im Herkunftsgebiet geborenen Personen wird vermutet, dass sie Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sind. Für diese Personen gelten folgende Erleichterungen: Es wird auf die Integrationsprognose und den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet.
Natürlich ist mir das bekannt, aber ich zweifle mittlerweile sehr an der Kompetenz dieser Verwaltungsgerichte, wenn ich so aus dem Gedächtnis die jüngsten Urteile dieser Gerichte vor Augen führe.
Eines davon hat ja diesen Strang begründet. Ein Treppenwitz der Juristerei, wenn man einem Richter Befangenheit unterstellt, nur weil dieser mal das Aufhängen eines Plakates der NPD nicht verboten hatte.
Ich sehe mehrere kaum zu überwindbare Hürden:
- Eine "positive Integrationsprognose" VOR der Einwanderung, zum Beispiel. Das ist eine Hürde, die keine anderen Zuwanderer in Deutschland haben.
- Darüber hinaus müssen die Juden "Nachweis zur Aufnahmemöglichkeit in einer jüdischen Gemeinde im Bundesgebiet erbracht wird": das erfordert eine jüdische Mutter.
Die Alten, unmittelbar vom Krieg betroffenen Säcke (die jetzt mind. 76 Jahre alt sind) wirst Du dulden müssen. Läuft unter "Kriegsentschädigung". Wisch den Mund ab, wäre der Opa doch lieber daheim geblieben, nech? Taschentuch?
Genau das Gegenteil ist der Fall, wie ich das in [Links nur für registrierte Nutzer] aufs Ausführlichste auch dargelegt habe. Keine andere Zuwanderungsgruppe hat es so kompliziert. Was sich auch eben in der Zahl der Zugewanderten abbildet (220 TSD in 30 Jahren) : alleine seit 2015 sind ca. 1.4 MLN Neger & Araber nach Deutschland zugewandert. Ohne Sprachnachweis und ohne jede "positive Integrationsprognose", versteht sich. Sie haben nicht mal die Grenze legal passiert.
Geändert von tabasco (11.07.2021 um 14:08 Uhr)
kol-ut-shan
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