Gibt es eine Quelle aus der man ersehen kann, wer die Handyverträge und die Handys bezahlt?
Medizinische Versorgung v. Flüchtlinge/Asylbewerber
Kommen Flüchtlinge in Deutschland an, übernehmen zunächst die Bundesländer die gesundheitliche Versorgung. Das gilt für den gesamten Aufenthalt in den sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen und in zentralen Unterbringungseinrichtungen der Länder. Sobald die Asylbewerber den Kommunen zugewiesen werden, übernimmt die zuständige Gemeinde die Kosten. Die Behörden regeln, wie sie die Versorgung sicherstellen.
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Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind grundsätzlich nicht gesetzlich krankenversichert, sondern haben im Krankheitsfall Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In Abhängigkeit von Aufenthaltsdauer und -status definiert das Gesetz unterschiedliche Leistungsniveaus.
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