Es reicht nicht, dass hierzulande alles teurer geworden ist, jetzt wird dem Verbraucher auch noch die Möglichkeit genommen, Kleinartikel z. B. aus China günstiger zu erwerben. Nur damit der Staat zusätzlich abkassieren kann!
Ab dem 1. Juli 2021 fällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro weg. Das bedeutet, dass in der Regel für jede Ware, die in einem Drittland (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellt wird, Einfuhrabgaben bezahlt werden müssen. Ab diesem Zeitpunkt muss grundsätzlich für alle Sendungen aus einem Drittland eine Zollanmeldung abgegeben werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Beförderer der Waren, also der zuständige Post- bzw. Kurierdienst, für den Empfänger. Für die Serviceleistung verlangt der Post- bzw. Kurierdienst meist auch eine Servicepauschale.
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