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Eingriff in die Pressefreiheit

JUNGE FREIHEIT siegt gegen Innenminister Reul
• Deutschland
• 17. Juni 2021

BERLIN. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) darf künftig nicht mehr behaupten, die Lektüre der JUNGEN FREIHEIT könne als Warnsignal für eine rechtsextreme Gesinnung gewertet werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf in einem nun veröffentlichen Urteil Ende Mai entschieden....

Reuls Äußerungen enthielten eine konkrete Warnung, die Zeitung zu lesen, insbesondere für Beamte und Angestellte des öffentlichen Diensts. Sollten Beamte doch zur JF greifen, könnten sie fürchten, mit einem Disziplinarverfahren konfrontiert zu werden. Dies sei nicht nur ein schwerer Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb der
JF, sondern auch in die Pressefreiheit.

Dieser Argumentation folgten die Richter nun weitgehend und entschieden zu Gunsten der JF. Als Begründung führten sie an, die Aussage sei geeignet, „potentielle Leser davon abzuhalten, die Zeitung zu erwerben und zu lesen. Insbesondere Polizeibeamte, die jeglichen Verdacht auf eine rechtsextreme Gesinnung und die Beobachtung durch Extremismusbeauftragte vermeiden wollen, bleibt letztlich nur der Verzicht auf die Lektüre.“

Reul darf seine Äußerungen somit nicht mehr wiederholen und muß auch die Extremismusbeauftragten über die Ungültigkeit seiner Aussagen informieren. Eine Revision ließ das Verwaltungsgericht nicht zu. (krk)


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Künftig dürfen also auch Polizisten und Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes die JF lesen, ohne stalinistische Repressionen fürchten zu müssen. Eine begrüßenswerte Ansage zum heutigen 17. Juni!


kd