Durch eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes wird die Nutzung des [Links nur für registrierte Nutzer] anscheinend deutlich ausgeweitet.

Die Bundespolizei darf die Kommunikation von Menschen künftig auch präventiv überwachen, also bevor sie eine Straftat begangen haben. Voraussetzung dafür ist, dass es um die Abwehr »einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt« geht. Unter Umständen dürfen dazu auch Kontaktpersonen der Verdächtigen gehackt werden.
Besonders die präventive Überwachung sollte hier der Exekutive ganz neue Möglichkeiten geben.