Lieber Querulator!
Das weiß ich nicht.
Ich erlaube mir jedoch, nochmals zu erklären, weshalb ich diesen Strang erstellt habe.
Als Zwanzigjährige war ich von Haus aus auf die Verhaltensweise der Zurückhaltung erzogen, um die Auffassung der Rechtsbegriffe zu ergründen, und zwar stets und immerzu fragend. Mir wurde (zur Verheimlichung meiner Ansichten) der rhetorische Trick des „Hörensagens“ und der Geheimhaltung der angeblichen Sprecher beigebracht. Also begann ich meine Sätze niemals so: „Ich denke“, sondern so: „Jemand hat mir gesagt, daß …“.
Um sich im Recht und in der Rechtsprechung zurechtfinden zu können, müßte man ca. eine Million nationale und kommunale Paragraphen kennen ...
Worum es mir während meines kurzzeitigen (und abgebrochenen) Studiums der Juristerei ging, war die Erörterung und Bestimmung der sogenannten „Rechtsbegriffe“. – Um Dich grammatisch nicht zu verwirren, zähle ich die von mir damals in der grammatisch dritten Person gestellten Fragen und Behauptingen nochmals in der grammatisch ersten Person:
- „Ich halte die Psychologisierung der Täter für reine Willkür.“
- „Man müßte endlich die Rechtsbegriffe „lebenslang“ und „lebenslänglich“ bestimmen.
- „Von der Meinung, daß keine Straftat ‚verjähren‘ darf, weiche ich nicht ab.“
- „Den sogenannten ‚Ermessensspielraum‘ der Richter halte ich für reine Willkür.
- „Ein Richter, der nach ‚bestem Wissen und Gewissen‘ urteilt, kommt mir deshalb verdächtig vor, weil weder ein objektives Kriterium des Wissens noch des Gewissens existiert.“
- „Die mit den Politikern verfilzten Journalisten, welche außerhalb der Gerichtsgebäude von Gerichtsprozessen berichten und in ihren Leib- und Magenblättern schreiben, sollten den Begriff ‚Staranwalt‘ präzisieren.“
- „Ob die ‚Todesstrafe‘ nicht ein ökonomischer Vorteil sein könnte.“
- „Weshalb ist kein Rechtssystem solcherart gestaltet, daß keine [Links nur für registrierte Nutzer] mehr vorkommen können?“
- „…“
Gruß von Leila
P.S.: Beim Schreiben des obigen Textes hat mir der automatische Rechtschreibalgorithmus des Programms [Links nur für registrierte Nutzer] die folgende Wortumänderung vorgeschlagen: „Juristerei“ → „Wursterei“.