Der Norddeutsche Bund von 1867 bestand fort, er hatte jetzt nur mehr Mitglieder und einen neuen Namen. (Aber der Kanzler blieb der selbe, das Staatsoberhaupt ebenfalls.) Und eine neue Verfassung, obwohl die sich von der alten nicht wesentlich unterschied. Aber wer beschloss denn darüber? Der Reichstag des Norddeutschen Bundes (bzw. die zuständigen Organe der Beitrittsstaaten). Wahr ist allerdings, dass der deutsche Nationalstaat, wie wir ihn kennen, erst 1871 entstand, denn der Norddeutsche Bund umfasste ja nur Preußen und die mit ihm verbündeten oder von ihm abhängigen Territorien. Demgegenüber stellte aber die Gründung des Norddeutschen Bundes (ging über ins Deutsche Reich) nach damaliger Anschauung eigentlich den endgültigen Ruin des deutschen Nationalstaates dar, denn ein solcher Staat ohne Österreich wäre noch wenige Jahre zuvor völlig unvorstellbar gewesen. Das Deutsche Reich war eigentlich Preußen Plus.
Bedauerlicherweise ist diese Sinnesstörung recht weit verbreitet. Selbst das Bundesverfassungsgericht ist ihr zum Opfer gefallen. Es vertrat diese Meinung nicht erst seit 1973, und bis heute ist das ständige Rechtsprechung. Und das ist eben Gesetz. Die weit überwiegende Mehrheit der deutschen Staatsrechtler teilt diese Meinung.
Nun gut, ein Blick in die Novemberverträge würde auch dir nichts schaden. Die süddeutschen Staaten traten jeweils einzeln dem Norddeutschen Bund bei. Unter einer Fusion versteht man ja eher den Zusammenschluss von mehr oder weniger gleich großen Einheiten. Aber darüber sollen sich die Staatsrechtler streiten, ich tue es nicht.