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Thema: Rechtliches

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Ohje, der Winkeladvokat versucht es mal wieder mit spitzfindigen "Argumenten".
    Dass dieser Artikel aufgenommen wurde, oder eben nicht, ändert ja nichts daran, dass die Mitglieder des Parlamentarischen Rats und ihre Herren, die Alliierten, das Grundgesetz als Provisorium gedacht haben.
    Es ist nur eine zusätzliche Bestätigung.
    Nun, dass die Herren des Parlamentarischen Rates das GG zunächst als Provisorium gesehen haben, verneint auch keine. So stand es auch in der ursprünglichen Präambel, nur ist das für die Frage ob das GG eine Verfassung ist irrelevant. Genau wie Artikel 146 GG unterliegt die Präambel nicht der Ewigkeitsklausel. Sie wurde geändert.

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    1] Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. [2] Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. [3] Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

    1] Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. [2] Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. [3] Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
    Zu dem ist eine Präambel ein Vorwort, eine Einleitung und rechtsverbindliche Wirkung.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #12
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Mit jedem deiner Worte bestätigst du den provisorischen Status des Grundgesetzes zum Zeitpunkt seiner Erstellung. Es ist dabei ja wohl völlig unerheblich, was der Grund für den Status ist.
    Der Grund ist der, dass man 1949 glaubte, innerhalb überschaubarer Zeit zu einem Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten kommen zu können, wie es ja im Falle Italiens, Finnlands und einiger anderer Staaten 1947 schon geschehen war. Man dachte da so an fünf, maximal zehn Jahre.

    Für die Zeit dahin wollte man aber schon mal eine möglichst gute Verfassung für den Teil Deutschlands machen, über den man bestimmen konnte. Und das ist so gut gelungen, dass es dabei im Wesentlichen bis heute geblieben ist. Allerdings konnte der Parlamentarische Rat nichts für die Länder in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone beschließen.

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Zeig mir die Verfassung eines anderen Landes, die das automatische Gültigkeitsende bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses enthält!
    Unerheblich, denn jede Verfassung der Welt kann durch eine neue ersetzt werden. Dafür ist keine Regelung in der alten Verfassung erforderlich.

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Und solange darauf verzichtet wird, liegt eben noch keine Verfassung vor, sondern immer noch das Provisorium Grundgesetz als Verfassungsersatz.
    Dass es sich durch die 2+4 Verträge und andere Vereinbarungen faktisch bereits entschieden hat, steht auf einem anderen Blatt. Bis 1990 hatten wir jedenfalls noch keine Verfassung.
    Ob es de jure so war, kannst du sehen, wie du willst. Kein Teil des Grundgesetzes war in seiner Wirkung je durch einen solchen Vorbehalt irgendwie eingeschränkt. Also hatten wir zumindest de facto eine Verfassung. Und seit 1990 gilt sie auch für das gesamte deutsche Volk. Der Mangel von 1949 ist also behoben worden. Und eine friedensvertragliche Regelung haben wir inzwischen auch.

  3. #13
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nun, dass die Herren des Parlamentarischen Rates das GG zunächst als Provisorium gesehen haben, verneint auch keine. So stand es auch in der ursprünglichen Präambel, nur ist das für die Frage ob das GG eine Verfassung ist irrelevant. Genau wie Artikel 146 GG unterliegt die Präambel nicht der Ewigkeitsklausel. Sie wurde geändert.

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    Zu dem ist eine Präambel ein Vorwort, eine Einleitung und rechtsverbindliche Wirkung.
    Im 2+4 Vertrag war es eben nicht "Das Deutsche Volk" welches........

  4. #14
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Der Grund ist der, dass man 1949 glaubte, innerhalb überschaubarer Zeit zu einem Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten kommen zu können, wie es ja im Falle Italiens, Finnlands und einiger anderer Staaten 1947 schon geschehen war. Man dachte da so an fünf, maximal zehn Jahre.

    Für die Zeit dahin wollte man aber schon mal eine möglichst gute Verfassung für den Teil Deutschlands machen, über den man bestimmen konnte. Und das ist so gut gelungen, dass es dabei im Wesentlichen bis heute geblieben ist. Allerdings konnte der Parlamentarische Rat nichts für die Länder in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone beschließen.



    Unerheblich, denn jede Verfassung der Welt kann durch eine neue ersetzt werden. Dafür ist keine Regelung in der alten Verfassung erforderlich.



    Ob es de jure so war, kannst du sehen, wie du willst. Kein Teil des Grundgesetzes war in seiner Wirkung je durch einen solchen Vorbehalt irgendwie eingeschränkt. Also hatten wir zumindest de facto eine Verfassung. Und seit 1990 gilt sie auch für das gesamte deutsche Volk. Der Mangel von 1949 ist also behoben worden. Und eine friedensvertragliche Regelung haben wir inzwischen auch.
    …und die ehemaligen „Besatzungstruppen“ haben sich in Freunde und Verbündete verwandelt.
    Einige kennen mich - viele können mich.

  5. #15
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Genau wie Stanley beachtest du nicht den Umstand, das Artikel 146 GG nicht der Ewigkeitsklausel unterliegt. Da er jederzeit geändert, ersetzt oder gestrichen werden kann, kann man keine Verpflichtung aus ihm ableiten. Der Artikel 146 GG ist ein Revisionartikel. Revisionsartikel in einer Verfassung sind nichts ungewöhnliches, z.B. die eidgenössische Verfassung hat auch welche.
    Ich beachte das durchaus. Ich behauptet nicht, er bliebe für alle Zeiten bestehen. Wird er gestrichen reden wir wieder darüber. Bis dahin ist er jedenfalls gültig.

    Wir kennen

    Inhaltlich war das Grundgesetz von Beginn an als Vollverfassung ausgestaltet: Es beschränkte sich nicht auf die staatsorganisatorische Seite, sondern regelte auch die Rechtsstellung des Einzelnen im und zum Staat, enthielt Staatsziele und grundlegende Gestaltungsprinzipien. Mit dem fundamentalen Satz von der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.") an ihrer Spitze wurden die Grundrechte in voller Absicht und aus augenfälligen Gründen an den Anfang des Grundgesetzes gestellt, das in seiner Gesamtheit die Grundordnung des Gemeinwesens bildet.
    und

    Solange das Grundgesetz in Kraft ist, solange ist es als vollgültige Verfassung für alle Staatsgewalt verbindlich und mit seinen in Art. 79 Abs. 3 GG fixierten tragenden Elementen einer Verfassungsänderung entzogen.
    aber eben auch

    Das Grundgesetz sah in der Naherwartung der deutschen Wiedervereinigung und der damit verbundenen Möglichkeit einer neuen, von alliierten Beschränkungen freien Verfassunggebung seine eigene Ablösung vor. Es stellte sich für diesen Fall sozusagen unter einen Ablösungsvorbehalt
    Jetzt muss man wissen, dass die sogenannte "Wiedervereinigung" staatsrechtlich keine war. Man hat damals nicht die DDR mit der BRD vereinigt, sondern einfach 5 neue Bundesländer eingegliedert, womit in gleicher Sekunde die DDR mangels Staatsvolk als Staat erlosch. Für diese neuen Bundesländer wurde der Artikel 146 GG angepasst, ohne seine Aussage zu verändern. Am liebsten wäre es damals vielen gewesen, den Artikel zu streichen, weil seine Daseinsberechtigung nun nicht mehr gegeben war, aber letztlich hat man ihn sozusagen als Blinddarm einfach im Körper belassen. Er hat keine Funktion, und wenn er mal wirklich eitern sollte wird er herausoperiert.

    hier im Ganzen:
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  6. #16
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von kiwi Beitrag anzeigen
    …und die ehemaligen „Besatzungstruppen“ haben sich in Freunde und Verbündete verwandelt.
    Du machst dir keine Vorstellung, wie weit diese Freundschaft bis Trump ging. Die USA waren bis dahin unser größter Wirtschaftspartner. Nach Trump ist es nun leider China.
    Mach es dir nicht so einfach und schreibe wie ein alter Trottel. Die USA SIND definitiv ein Verbündeter und es bestand bis Trump tatsächlich auch eine enge Freundschaft, was im politischen Bereich weit über eine Stammtischsaufrunde hinausging. Diese Freundschaft war viel wirksamer als viele das wahrgenommen haben und für Deutschland enorm wichtig.
    Nutzer ausgeschieden

  7. #17
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Im 2+4 Vertrag war es eben nicht "Das Deutsche Volk" welches........
    Erklär doch bitte, was der 2+4 Vertrag mit Verfassung zu tun hat?

    Machen wir es mal ganz einfach, weil hier Dinge vermischt werden.

    Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihren Namen, ihr Zustandekommen etc. pp..

    Etwas anderes ist die Legitimation einer Verfassung. Eine Verfassung erhält ihre Legitimation durch die Zustimmung des Volkes. Dabei ist nicht nur die direkte Zustimmung des Volkes gemeint, sondern auch die indirekte Zustimmung über Volksvertreter. In Fällen, wo die Summe der Gesetze die Verfassung bilden, wie z.B. Großbritannien, gilt sogar die Zustimmung im Geiste.

    Im Falle des GG haben wir eine durchgehende indirekte Zustimmung durch Volksvertreter. Das GG wurde durch die frei gewählten Länderparlamente bis auf das bayrische ratifiziert. Bayern ordnete sich per Gesetz dem GG unter. Die Beitrittserklärung nach ursprünglichen Artikel 23 GG erfolgte durch die frei gewählte DDR-Volkskammer. Jede Änderung des GG seit 1949 erfolgte durch qualifizierte Mehrheiten von Volksvertretern.
    Des weiteren verweise ich auf GSch.

    Es gibt Argumente für eine neue Verfassung, Bolle, nur dass das GG keine Verfassung sei, ist kein Argument.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #18
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    Standard AW: Rechtliches

    Im Unterschied zu der BRD ist bei uns in Österreich kein Soldat der Siegermächte mehr stationiert und vor allem haben wir eine Verfassung.

  9. #19
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Erklär doch bitte, was der 2+4 Vertrag mit Verfassung zu tun hat?

    Machen wir es mal ganz einfach, weil hier Dinge vermischt werden.

    Eine Verfassung wird durch ihre Aufgabe definiert, nicht durch ihren Namen, ihr Zustandekommen etc. pp..

    Etwas anderes ist die Legitimation einer Verfassung. Eine Verfassung erhält ihre Legitimation durch die Zustimmung des Volkes. Dabei ist nicht nur die direkte Zustimmung des Volkes gemeint, sondern auch die indirekte Zustimmung über Volksvertreter. In Fällen, wo die Summe der Gesetze die Verfassung bilden, wie z.B. Großbritannien, gilt sogar die Zustimmung im Geiste.

    Im Falle des GG haben wir eine durchgehende indirekte Zustimmung durch Volksvertreter. Das GG wurde durch die frei gewählten Länderparlamente bis auf das bayrische ratifiziert. Bayern ordnete sich per Gesetz dem GG unter. Die Beitrittserklärung nach ursprünglichen Artikel 23 GG erfolgte durch die frei gewählte DDR-Volkskammer. Jede Änderung des GG seit 1949 erfolgte durch qualifizierte Mehrheiten von Volksvertretern.
    Des weiteren verweise ich auf GSch.

    Es gibt Argumente für eine neue Verfassung, Bolle, nur dass das GG keine Verfassung sei, ist kein Argument.
    Kann denn das GG durch das Parlament abgelöst und durch eine neue Verfassung ersetzt werden? Wenn ja, welche Mehrheit ist erforderlich? Und wie sieht das mit den "Ewigkeitsklauseln" aus? Müssten vergleichbare dann nicht auch in einer neuen Verfassung zum Inhalt werden?

  10. #20
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von kiwi Beitrag anzeigen
    …und die ehemaligen „Besatzungstruppen“ haben sich in Freunde und Verbündete verwandelt.
    Jedenfalls sind sie keine Besatzer mehr. Sie halten sich auf der Grundlage völkerrechtlicher Verträge, die man kündigen kann, in Deutschland auf, ohne aber irgendwo hoheitliche Befugnisse auszuüber. Wenn du willst, kannst du sie als Freunde und Verbündete ansehen, wenn du nicht willst, ist es auch egal.

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