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Thema: Rechtliches

  1. #111
    Mitglied
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    3 Richter kommen zusammen und beschließen, ob sie die Beschwerde überhaupt annehmen....
    So etwas ist allgemein üblich, und das Verfahren ist auch sehr effizient. Man muss nicht einen ganzen Senat mit allem möglichen Stuss beschäftigen.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    und sie müssen nicht einmal eine Begründung angeben, weil sie sich damit der Gefahr einer Starfverfolgung aussetzen würden, wenn ihre Begründung später kassiert werden würde
    Blödsinn. Strafverfolgung eines Richters, weil dir sein Urteil nicht gefällt, ist nicht möglich. Und für Urteile und Beschlüsse des BVerfG gibt es auch keine Revisionsinstanz.

    Im Übrigen sieh dir doch einfach mal [Links nur für registrierte Nutzer] an. Oder lass es lieber sein, denn es kann ja nicht sein, was nicht sein darf.

  2. #112
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    Verständlich,
    denn das BVG ist nur für die Einhaltung des GG da.

    Wie immer im Leben gibt es genügend Leute, welche Institutionen , in diesem Falle das BVG,
    für ihre eigenen Vorstellungen instrumentalisieren wollen.
    Also muss es auch die Möglichkeit geben,
    das BVG aus sowas herauszuhalten und auf das Wesentliche zu beschränken,
    eben die Einhaltung des GG.
    Mit 5 Minuten nachdenken hättest du dir deine Antwort sparen können. In der Zivilisation muss man für alles eine Begründung haben, wenn man eine Demokratie hat.
    Nur in der Diktatur muss der Diktator nichts begründen. Soviel zu dem Rechtsverständnis und der Dummheit bestimmter Kreise hier.
    Begründung und Rechtfertigungserfordernis ist das Wesen der Demokratie.
    Wenn das, es heißt BVerG, der Meinung ist, eine Beschwerde ist unsinnig oder sie sind nicht zuständig, müssten sie das in einem Rechtsstaat begründen...

    Du solltest dich mit den Grundsätzen des Rechts, angefangen vom natürlichen Recht, beschäftigen.
    Und nein, von den hier genannten Herren wird nur Schwachsinn geschrieben....wobei ich der Meinung bin, dass dieser Schwachsinn aus staatlicher Anstellung oder sogar Berufung kommt.

  3. #113
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    Standard AW: Rechtliches

    Wenn das BVerfG eineVerfassungsbeschwerde gegen die Urteile aus der Instanz gar nicht erst zurEntscheidung annimmt, müssen Deutschlands oberste Richter das nicht begründen.Dabei ist ihre Entscheidung unanfechtbar. (§ 93 Abs. 1 S. 3 BVerfGG)

    Noch Fragen ?

  4. #114
    Mitglied Benutzerbild von Syntrillium
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    Standard AW: Rechtliches

    hallo,
    Zitat Zitat von Manni Beitrag anzeigen
    Wenn das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile aus der Instanz gar nicht erst zur Entscheidung annimmt, müssen Deutschlands oberste Richter das nicht begründen. Dabei ist ihre Entscheidung unanfechtbar. (§ 93 Abs. 1 S. 3 BVerfGG)

    Noch Fragen ?
    so einfach ist das nicht, es gibt das Rechtsmittel des Normenkontrollverfahrens ob die Richter noch auf dem Boden des GG schalten und walten, wie das funktioniert, keine Ahnung!
    mfg
    Es ist absolut möglich, dass jenseits der Wahrnehmung unserer Sinne ungeahnte Welten verborgen sind! (Albert Einstein)

  5. #115
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Syntrillium Beitrag anzeigen
    so einfach ist das nicht, es gibt das Rechtsmittel des Normenkontrollverfahrens ob die Richter noch auf dem Boden des GG schalten und walten, wie das funktioniert, keine Ahnung!
    Das Normenkontrollverfahren ist eine der Verfahrensarten, die es vor dem BVerfG gibt. Das Gericht selbst oder ein Richter kann dabei nicht Partei sein.

    §105 (1) BVerfGG sagt:

    (1) Das Bundesverfassungsgericht kann den Bundespräsidenten ermächtigen,

    ...
    2.
    einen Richter des Bundesverfassungsgerichts zu entlassen, wenn er wegen einer entehrenden Handlung oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten rechtskräftig verurteilt worden ist oder wenn er sich einer so groben Pflichtverletzung schuldig gemacht hat, daß sein Verbleiben im Amt ausgeschlossen ist.
    Das ist die einzige Möglichkeit, einen Richter des BVerfGG vor Ablauf seiner zwölfjährigen Amtszeit loszuwerden. Passiert ist es bisher meines Wissens noch nie.

    Allerdings werden die Verfahren, sofern sie angenommen werden, von einem Senat aus acht Richtern durchgeführt. Wenn einer davon verrückt spielt ("grobe Pflichtverletzung"), werden die anderen ihn schon wieder einkriegen oder überstimmen. Und dann vermutlich dem Bundespräsidenten seine Entlassung vorschlagen.

  6. #116
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Mit 5 Minuten nachdenken hättest du dir deine Antwort sparen können. In der Zivilisation muss man für alles eine Begründung haben, wenn man eine Demokratie hat.
    Nur in der Diktatur muss der Diktator nichts begründen. Soviel zu dem Rechtsverständnis und der Dummheit bestimmter Kreise hier.
    Begründung und Rechtfertigungserfordernis ist das Wesen der Demokratie.
    Wenn das, es heißt BVerG, der Meinung ist, eine Beschwerde ist unsinnig oder sie sind nicht zuständig, müssten sie das in einem Rechtsstaat begründen...

    Du solltest dich mit den Grundsätzen des Rechts, angefangen vom natürlichen Recht, beschäftigen.
    Und nein, von den hier genannten Herren wird nur Schwachsinn geschrieben....wobei ich der Meinung bin, dass dieser Schwachsinn aus staatlicher Anstellung oder sogar Berufung kommt.

    Demokratie heisst nicht, das Du irgendwas immer begründet bekommen musst.
    Demokratie heisst nur im "alten Sinne" Volksherrschaft.

    Im vorliegenden Fall hat der Gesetzgeber zur Entlastung des Bundesverfassungsgerichtes beschlossen,
    (§93d Bundesverfassungsgerichtsgesetz) das bei Ablehnung eine Begründung nicht erforderlich ist.
    Dies ist bei den paar Richtern und der Zahl der Klagen mehr als verständlich,
    zumal ja das Bundesverfassungsgericht nur über die Einhaltung des GG entscheiden soll.

    Desweiteren hat sich die Zahl der Verfahrenseingänge seit mitte der 50er Jahre bis heute ca. verzehnfacht.
    Jetzt nimm mal die Anzahl der nicht angenommenen Anträge dazu und diese Zahl verdoppelt sich nochmal.


    Und auch andere oberste Gerichte haben diese Möglichkeit d.h. teilweise keine Begründungspflicht.
    Es ist also kein Novum des Bundesverfassungsgerichtes.

    Und was das Rechtsverständnis angeht,
    naja, in einer Demokratie basiert auch das Rechtsverständnis auf der "Volksherrschaft".
    Heisst, das Recht spiegelt die Mehrheitsakzeptanz des Volkes wieder und ist NICHT in Stein gemeisselt,
    sondern ändert sich von Generation zu Generation.

    Und zu Deinem letzten Satz........falsch geraten.

  7. #117
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von Larry Plotter Beitrag anzeigen
    Und auch andere oberste Gerichte haben diese Möglichkeit d.h. teilweise keine Begründungspflicht. Es ist also kein Novum des Bundesverfassungsgerichtes.
    Zu denen gehört auch z. B. der Supreme Court der USA. Die lehnen jede Menge Anträge ohne weitere Begründung ab.

  8. #118
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Zu denen gehört auch z. B. der Supreme Court der USA. Die lehnen jede Menge Anträge ohne weitere Begründung ab.

    Ich meinte bei uns.
    Aber stimmt die USA gelten ja auch als demokratischer Staat.

    "Auch für oberste Bundesgerichte gelte in vielen Fällen keine Begründungspflicht, der BGH verwerfe Revisionen in Strafsachen gem. § 349 Abs. 2 StPO in aller Regel ohne Begründung, so Buermeyer- "Wenn man also die Begründungspflichten erweitern will, so müsste man sinnvollerweise weiter unten im Instanzenzug anfangen", meint Buermeyer, der selbst wissenschaftlicher Mitarbeiter beim BVerfG war."

    https://www.lto.de/recht/justiz/j/bundesverfassungsgericht-verfassungsbeschwerde-nichtannahme-ohne-begruendung-pflicht/

  9. #119
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Mit 5 Minuten nachdenken hättest du dir deine Antwort sparen können. In der Zivilisation muss man für alles eine Begründung haben, wenn man eine Demokratie hat.
    Nur in der Diktatur muss der Diktator nichts begründen. Soviel zu dem Rechtsverständnis und der Dummheit bestimmter Kreise hier.
    Begründung und Rechtfertigungserfordernis ist das Wesen der Demokratie.
    Wenn das, es heißt BVerG, der Meinung ist, eine Beschwerde ist unsinnig oder sie sind nicht zuständig, müssten sie das in einem Rechtsstaat begründen...

    Du solltest dich mit den Grundsätzen des Rechts, angefangen vom natürlichen Recht, beschäftigen.
    Und nein, von den hier genannten Herren wird nur Schwachsinn geschrieben....wobei ich der Meinung bin, dass dieser Schwachsinn aus staatlicher Anstellung oder sogar Berufung kommt.
    Österreich ist demokratischer. Hier kannst du zwar einem Knöllchen widersprechen, aber nicht alles ist davor inbegriffen.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  10. #120
    Miss Verständnis Benutzerbild von Leila
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    Standard AW: Rechtliches

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Ok, verstanden. Ich, Dr.jur Cornjung, bin nicht nur Jurist plus Völkerrechtler, ich hab mir auch einen Doktor-Titel wie Franzi Giffey zugelegt. Und ich hab sogar Ahnung von Jura.
    Lieber Cornjung!

    Erst heute komme ich dazu, Deinen humoristischen Beitrag zu beantworten.

    Mein seliger Vater brachte mir bei, anstatt Behauptungen zu äußern, Fragen zu stellen, um nicht geschäftsschädigend zu wirken. Leider gingen meine Fragen sowohl den Professoren als auch meinen Kommilitonen der Jurisprudenz allmählich auf die Nerven, so daß sie meine Gegenwart wann immer nur möglich vermieden.

    Als eine, die die deutsche Sprache mühsam als Fremdsprache erlernte, war ich der Meinung, der Etymologie der deutschen Sprache und deren Dialekten meine besondere Aufmerksamkeit widmen zu müssen. Denn schon früh fiel mir auf, daß die Deutschsprechenden keinen Unterschied zwischen „Worten“ und „Wörtern“ machten.

    Das Wort „Baum“ kann ein Wort bedeuten, aber dennoch gilt der Spruch „Ein einzelner Baum gibt noch keinen Wald“ als ein Wort. – Schlimmer noch: Die Zürcher sagen immerzu „lehre“ („lehren“) und meinen dabei „lerne“ („lernen“).

    Als ich einst einen Zürcher fragte, weshalb die Zürcher nicht „lerne“ sagen, wenn sie „lehre“ meinen (im Sinne von „Nehmen“ und „Geben“), antwortete er mir: „Du bisch e Tüpflischisseri!“

    Heute, im Internetzeitalter, würde ich ihn (das „beste Wissen und Gewissen“ betreffend) auf jene Internetseite verweisen: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Dort heißt es:

    „Bedeutung

    oft in Eidesformeln oder eidesstattlichen Versicherungen ohne Hintergedanken, aufrichtig, unter Einbeziehung der verfügbaren Kenntnisse; integer, unbestechlich.“

    Meine damals unbeantworteten Fragen lauteten:

    • Was ist der Unterschied zwischen „Gewißheit“ und „Gewissen“?
    • Kann das angebliche „Gewissen“ mit „Gewißheit“ erkannt werden – etwa so, wie den vorgetäuschten Glauben an was auch immer?
    • Sollte das sogenannte „beste Wissen und Gewissen“ nicht bezweifelt werden dürfen?
    • Ist neben oder unterhalb des „besten Wissens und Gewissens“ ein geringeres bzw. minderwertiges Wissen oder gar ein vorgegebenes Unwissen denkbar, welches man für eine Verheimlichung halten könnte?

    Deshalb, um mich nicht länger der Wortklauberei bezichtigen zu lassen, hörte ich nur noch wenigen juristischen Vorlesungen zu und fing an, mich mit andern Dingen zu beschäftigen.

    Gruß von Leila

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