Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
Ohje, der Winkeladvokat versucht es mal wieder mit spitzfindigen "Argumenten".
Dass dieser Artikel aufgenommen wurde, oder eben nicht, ändert ja nichts daran, dass die Mitglieder des Parlamentarischen Rats und ihre Herren, die Alliierten, das Grundgesetz als Provisorium gedacht haben.
Es ist nur eine zusätzliche Bestätigung.
Nun, dass die Herren des Parlamentarischen Rates das GG zunächst als Provisorium gesehen haben, verneint auch keine. So stand es auch in der ursprünglichen Präambel, nur ist das für die Frage ob das GG eine Verfassung ist irrelevant. Genau wie Artikel 146 GG unterliegt die Präambel nicht der Ewigkeitsklausel. Sie wurde geändert.

[Links nur für registrierte Nutzer]

1] Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. [2] Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. [3] Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.

1] Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. [2] Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. [3] Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Zu dem ist eine Präambel ein Vorwort, eine Einleitung und rechtsverbindliche Wirkung.