Zitat von
cornjung
Ok, verstanden. Ich, Dr.jur Cornjung, bin nicht nur Jurist plus Völkerrechtler, ich hab mir auch einen Doktor-Titel wie Franzi Giffey zugelegt. Und ich hab sogar Ahnung von Jura.
Lieber Cornjung!
Erst heute komme ich dazu, Deinen humoristischen Beitrag zu beantworten.
Mein seliger Vater brachte mir bei, anstatt Behauptungen zu äußern, Fragen zu stellen, um nicht geschäftsschädigend zu wirken. Leider gingen meine Fragen sowohl den Professoren als auch meinen Kommilitonen der Jurisprudenz allmählich auf die Nerven, so daß sie meine Gegenwart wann immer nur möglich vermieden.
Als eine, die die deutsche Sprache mühsam als Fremdsprache erlernte, war ich der Meinung, der Etymologie der deutschen Sprache und deren Dialekten meine besondere Aufmerksamkeit widmen zu müssen. Denn schon früh fiel mir auf, daß die Deutschsprechenden keinen Unterschied zwischen „Worten“ und „Wörtern“ machten.
Das Wort „Baum“ kann ein Wort bedeuten, aber dennoch gilt der Spruch „Ein einzelner Baum gibt noch keinen Wald“ als ein Wort. – Schlimmer noch: Die Zürcher sagen immerzu „lehre“ („lehren“) und meinen dabei „lerne“ („lernen“).
Als ich einst einen Zürcher fragte, weshalb die Zürcher nicht „lerne“ sagen, wenn sie „lehre“ meinen (im Sinne von „Nehmen“ und „Geben“), antwortete er mir: „Du bisch e Tüpflischisseri!“
Heute, im Internetzeitalter, würde ich ihn (das „beste Wissen und Gewissen“ betreffend) auf jene Internetseite verweisen: [Links nur für registrierte Nutzer]
Dort heißt es:
„Bedeutung
oft in Eidesformeln oder eidesstattlichen Versicherungen ohne Hintergedanken, aufrichtig, unter Einbeziehung der verfügbaren Kenntnisse; integer, unbestechlich.“
Meine damals unbeantworteten Fragen lauteten:
- Was ist der Unterschied zwischen „Gewißheit“ und „Gewissen“?
- Kann das angebliche „Gewissen“ mit „Gewißheit“ erkannt werden – etwa so, wie den vorgetäuschten Glauben an was auch immer?
- Sollte das sogenannte „beste Wissen und Gewissen“ nicht bezweifelt werden dürfen?
- Ist neben oder unterhalb des „besten Wissens und Gewissens“ ein geringeres bzw. minderwertiges Wissen oder gar ein vorgegebenes Unwissen denkbar, welches man für eine Verheimlichung halten könnte?
Deshalb, um mich nicht länger der Wortklauberei bezichtigen zu lassen, hörte ich nur noch wenigen juristischen Vorlesungen zu und fing an, mich mit andern Dingen zu beschäftigen.
Gruß von Leila