Du sollst die Bundesnotbremse verwenden!
Du sollst die Bundesnotbremse verwenden!
LKW mit einem zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t müssen auf Autobahnen ab einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h mindestens 50 Meter Sicherheitsabstand zum Vordermann einhalten (§ 4 Abs. 3 StVO). Also von einem Leitpfosten zum nächsten.
Da die meist 90km/h fahren, beträgt der Bremsweg 45, Fall geklärt.
Wer auf fährt hat, hat den Abstand nicht eingehalten oder mangelnde Sorgfalt verletzt, und ist damit schuld. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Er musst nämlich nicht damit rechnen, dass sein Vordermann grundlos und unvermittelt bremst oder einen Auffahr- Unfall sogar provoziert. Der bekommt dann nämlich mindestens eine MITschuld § 254 BGB. Aber gut, das wissen nur Leute, die von Jura Ahnung haben.
So ist es.
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Geändert von Manni (21.05.2021 um 14:51 Uhr)
Natürlich hat Kernkraft ihre Risiken. Es gibt aber keine Energie und nichts auf der Welt ohne Risiken, nicht einmal die Liebe. (Helmut Schmidt, 2008)
Das ist den Versicherungen die angenehmste Variante.
Beiden Kontrahenten verlieren Prozente. Beide bekommen den Schaden nicht beglichen oder verzichten wegen der Prozente auf ihren Anspruch.
PS: Sicher sollte man sein wenn der Abstand zum Vordermann 2 Sekunden beträgt. Nur denken Viele das darin genügend Platz für sie ist.
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