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Lassen wir einmal aussen vor, dass der Lkw-Fahrer den Abstand unterschritten haben soll (da wäre ich dann doch neugierig wie man dies bewiesen hat)...ich bin da komplett anderer Meinung als die Richter am OLG Frankfurt.

Ich muss doch als Lenker eines Kfz nicht damit rechnen, dass mein Vordermann (warum auch immer) völlig unmotiviert bremst und damit eine Gefährdungslage mit ggf. anschließendem Unfall auslöst. Selbst wenn man da also den Abstand zum Vordermann einhält ist die Gefahr eines Auffahrunfalles doch deutlich höher anzusetzen - weil man rechnet ja nicht damit womit wohl sich die Reaktionszeit entsprechend verlängern dürfte.

Wenn also ein Hersteller ein nicht taugliches, weil fehleranfälliges System verbaut - dan hat gefälligst auch der Hersteller zu haften und nicht der, welcher infolge des Mangels sozusagen in den Unfall gezwungen wurde.