Nun ja, es ist eine Behörde.
Das RKI ist eine Bundesoberbehörde. Der Minister, zu dessen Geschäftsbereich es gehört, ist nicht der Dienstvorgesetzte des Präsidenten des RKI. So lange der Präsident nicht gegen das Recht verstößt, hat er eine ganze Menge Freiheiten, wenn er auf der Grundlage wissenschaftlicher Tatsachen agiert.